Technisches Inbetriebnahme-Management - Neubau Historische Mitte Köln - Kölnisches Stadtmuseum, Studiengebäude Römisch-Germanisches Museum und Kurienhaus der Hohen Domkirche Köln. Referenznummer der Bekanntmachung: HMK-2022-0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.historische-mitte.koeln
Abschnitt II: Gegenstand
Technisches Inbetriebnahme-Management - Neubau Historische Mitte Köln - Kölnisches Stadtmuseum, Studiengebäude Römisch-Germanisches Museum und Kurienhaus der Hohen Domkirche Köln.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe des Technischen Inbetriebnahme-Managements.
Die Beauftragung erfolgt durch die in einer Bauherrengemeinschaft zusammengeschlossene Domkirche und die Stadt Köln.
Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (siehe Ziffer II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
50667 Köln
In unmittelbarer Nachbarschaft zum Kölner Dom (UNESCO-Weltkulturerbe) ist in Ersatz vorhandener Bebauung ein Neubauensemble aus neuem Kurienhaus der Hohen Domkirche zu Köln und Studiengebäude für das Römisch-Germanische Museum (RGM) sowie neuem Kölnischen Stadtmuseum (KSM) geplant. Die aufgehenden Gebäudeteile sind unterirdisch miteinander verbunden und haben eine unterirdische Verbindung zum RGM und eine neu zu schaffende Anbindung an das Römische Hafentor
Der den Planungen der Gesamtmaßnahme Neue Mitte Köln zugrunde liegende Ratsbeschluss zur Durchführung des Wettbewerbes 1301/2015 sowie der Beschluss 0353/2018 zur Aufnahme der Planungen bis Leistungsphase 3 sind im Internet einsehbar (Ratsinformationssystem der Stadt Köln: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/).
Mit dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren soll ein gemeinsamer Dienstleister für die Maßnahmen der Stadt Köln und der Hohen Domkirche, die sich in einer Bauherrengemeinschaft zusammengeschlossenen haben.
Größenordnungen (Cirka-Angaben): 1. BGF: 19.380 qm (Stadtmuseum und Studiengebäude RGM 15.410 qm / Kurienhaus 3.970 qm). 2. Geschätzte Baukosten (Kostengruppe 200-600 nach DIN 276) brutto: 92,99 Mio. EUR; 3. Geschätzte Kosten KGr 400 brutto: 19,72 Mio. EUR.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll gegebenenfalls mit einem Generalunternehmen (Ausschreibung auf Basis Leistungsphase 5 der Planer) erfolgen.
Aufgrund des hohen Anteils und der Komplexität der geplanten Technischen Ausrüstung ist in Ergänzung der (Grund-) Leistungen der Projektsteuerung und begleitend zu insbesondere den Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Leistungsphasen 3-8 HOAI §55), eine kontinuierliche - von der Planung bis zum Betrieb der Häuser - systemübergreifende Integration und Koordination aller technischen Gewerke für die Inbetriebnahme erforderlich und sicherzustellen.
Die beabsichtigte Beauftragung umfasst die Leistungen des Technischen Inbetriebnahmemanagements in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 9 (2020) "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft", Kapitel 5 (Besondere Leistungen der Projektsteuerung) / AHO-Heft Nr. 19 (2018) "Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau und Immobilienwirtschaft", Kapitel 9.4 (Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement): Projektstufen 2 (Planung) bis 5 (Projektabschluss) sowie nachlaufende Leistungen in der Nutzungsphase.
Optional (siehe auch II.2.11) erfolgt außerdem ggf. die Vergabe von Leistungen des Technischen Monitorings. Das Technische Monitoring soll zur Qualitätssicherung dienen und dazu beitragen, die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen, energieeffizienten, funktions- und bedarfsgerechten Betrieb zu schaffen.
Ein spezifiziertes Leistungsbild ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Aufgabe besteht in einem qualifizierten und vollumfänglichen Inbetriebnahmemanagement unter Berücksichtigung der (Fach-) Planungen und der Vorgaben hinsichtlich Funktionalität, Qualität, Energie- und Betriebseffizienz sowie individueller Regelbarkeit. Ziel ist eine fristgemäße Sicherstellung des vereinbarten Soll-Zustands aller technischen Funktionen (Einzel-, System- und gewerkeübergreifend), eine effiziente und erfolgreiche Inbetriebnahme und ein entsprechend den Bauherrn- / Nutzeranforderungen optimalen Anlagenbetrieb bis zum festgesetzten Termin zu gewährleisten.
Die Leistung muss in enger Abstimmung mit den Fachplanern sowie den beteiligten städtischen Dienststellen, Bauherren und den Nutzern erfolgen.
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen:
Stufe 1: Mit dem Abschluss des Vertrages werden die Leistungen der Projektstufe 2 (Planung) gem. AHO Heft Nr. 9 (2020) Kapitel 5 (Besondere Leistungen der Projektsteuerung) / AHO Heft Nr. 19 (2018) Kapitel 9.4 (Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement).
Die Beauftragung über die Stufe 1 hinausgehender weiterer Stufen - einzeln [eventuell in Teilen] oder im Ganzen - ist von der Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahmen abhängig und erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung.
Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens und der Termine, der Baubeschluss auf der Basis der Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung sowie die Genehmigungsfähigkeit.
(2) Optional: Vergabe von Leistungen des Technischen Monitorings sowie ggf. weiterer (Besonderer) Leistungen im Zusammenhang mit dem Inbetriebnahmemanagement, sofern und soweit diese erforderlich werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technisches Inbetriebnahme-Management - Neubau Historische Mitte Köln - Kölnisches Stadtmuseum, Studiengebäude Römisch-Germanisches Museum und Kurienhaus der Hohen Domkirche Köln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software müssen zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4KYYYA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.