Beauftragung von Gutachten nach der Bundesbeihilfeverordnung Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.23 - 0036/22/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung von Gutachten nach der Bundesbeihilfeverordnung
Beauftragung von Gutachten nach der Bundesbeihilfeverordnung für diverse Beihilfestellen der Bundesverwaltung und sonstigen Einrichtungen des Bundes
Gutachten Kieferorthopädie für Beihilfestellen BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für Kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene für die Beihilfestellen des BVA
Höchstmenge: 1.905 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Gutachten stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für Beihilfestellen BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für die Beihilfestellen des BVA
Höchstmenge: 10.043 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Gutachten Mutter-Kind-/Vater-Kind-Reha-Maßnahmen für Beihilfestellen BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen für die Beihilfestellen des BVA
Höchstmenge: 2.930 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Gutachten ambulante Reha-Maßnahmen in Heilbad u. a. für Beihilfestelen BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen in einem anerkannten Heilbad oder Kurort zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Dienstfähigkeit für die Beihilfestellen des BVA
Höchstmenge: 959 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Sonstige Gutachten im Einzelfall für Beihilfe BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für Behandlungsmethoden und Behandlungen im Einzelfall für die Beihilfestellen des BVA
Höchstmenge: 1.456 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Gutachten Kieferorthopädie für Beihilfestellen des Bundes außer BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für Kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene für diverse Beihilfestellen der Bundesverwaltung (außer dem BVA) und sonstigen Einrichtungen des Bundes
Höchstmenge: 371 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Weitere abrufberechtigte Auftraggeber:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Bundesagentur für Arbeit
Ärztlicher und Sozialer Dienst für Bundesdienststellen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Gutachten stationäre Reha-Maßnahmen für Beihilfestellen des Bundes außer BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für diverse Beihilfestellen der Bundesverwaltung (außer dem BVA) und sonstigen Einrichtungen des Bundes
Höchstmenge: 1.613 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Weitere abrufberechtigte Auftraggeber:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Bundesagentur für Arbeit
Ärztlicher und Sozialer Dienst für Bundesdienststellen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Gutachten Mutter-Kind-/Vater-Kind-Reha-Maßnahmen für Beihilfestellen außer BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen für diverse Beihilfestellen der Bundesverwaltung (außer dem BVA) und sonstigen Einrichtungen des Bundes
Höchstmenge: 385 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Weitere abrufberechtigte Auftraggeber:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Bundesagentur für Arbeit
Ärztlicher und Sozialer Dienst für Bundesdienststellen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Gutachten ambulante Reha-maßnahmen in Heilbad u. a. Beihilfestellen außer BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen in einem anerkannten Heilbad oder Kurort zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Dienstfähigkeit für diverse Beihilfestellen der Bundesverwaltung (außer dem BVA) und sonstigen Einrichtungen des Bundes
Höchstmenge: 437 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Weitere abrufberechtigte Auftraggeber:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Bundesagentur für Arbeit
Ärztlicher und Sozialer Dienst für Bundesdienststellen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Sonstige Gutachten im Einzelfall für Beihilfestellen außer BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für Behandlungsmethoden und Behandlungen im Einzelfall für diverse Beihilfestellen der Bundesverwaltung (außer dem BVA) und sonstigen Einrichtungen des Bundes
Höchstmenge: 770 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Weitere abrufberechtigte Auftraggeber:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Bundesagentur für Arbeit
Ärztlicher und Sozialer Dienst für Bundesdienststellen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 50.000,- EUR netto pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein, d.h. die bereits ausgeführte Referenzleistung muss in derselben medizinischen Fachrichtung erfolgt sein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Anzahl der Gutachter / Gutachterinnen
Bitte geben Sie in einer selbst zu erstellenden Anlage die Anzahl der für diesen Auftrag zur Verfügung stehenden Gutachter / Gutachterinnen mit Angabe der jeweiligen Fachrichtungen an, die über eine gültige Approbation und über mindestens ein Jahr berufspraktische Erfahrung verfügen. Die Angaben sind nach den Fachlosen aufgeteilt anzugeben.
Stellen Sie außerdem dar, wie Sie mit den zur Verfügung stehenden Gutachtern / Gutachterinnen auch bei hohem Auftragsaufkommen die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung organisieren und bewältigen.
Qualitätssicherung
Bitte legen Sie mit dem Angebot ein Qualitätssicherungskonzept vor. Dieses muss ausführlich die Beschreibung der Mindeststandards zu folgenden Punkten beinhalten:
- Erreichbarkeit der Auftragnehmerin
- Gewährleistung der Bearbeitungsfristen
- Sicherstellung der Qualifikation der eingesetzten Gutachter / Gutachterinnen
- Sicherstellung der fachlichen Fortbildung der eingesetzten Gutachter / Gutachterinnen
- Sicherstellung der inhaltlichen Qualität und Aussagekraft der Gutachter / Gutachterinnen
- Umsetzung des Datenschutzes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.