Berthold-Beitz-Boulevard 3.BA, Rückbau Gebäude/Gleisanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-081-EUÖ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berthold-Beitz-Boulevard 3.BA, Rückbau Gebäude/Gleisanlagen
Die Stadt Essen plant die Verlängerung des Berthold-Beitz-Boulevards bis zur Anbindung an
die Hans-Böckler-Straße. Bei diesem 3. Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards ist ein mehrspuriger Fahrbahnausbau einschließlich Straßenbahnstrecke in Mittellage geplant.
Zur Realisierung der Planung ist es vorgesehen, die im Bereich der Anschlussstelle an den bestehenden Teil des Berthold-Beitz-Boulevards an der Frohnhauser Straße vorhandene Bebauungen in Form einer Werkstatthalle mit angrenzendem Holzschuppen, Teile einer Bunkeranlage mit Stützwand aus dem 2. Weltkrieg sowie die nicht mehr in Betrieb befindlichen Gleisanlagen vollständig zurückzubauen. Nach erfolgtem Rückbau schließt die Errichtung des 3. Bauabschnitts des Berthold-Beitz-Boulevards an.
Ziel der Maßnahme ist der vollständige oberirdische und unterirdische Rückbau der Werkstatthalle mit angrenzenden Holzschuppen, Teile einer Bunkeranlage mit Stützwand aus dem 2. Weltkrieg sowie die nicht mehr on Betrieb befindlichen Gleisanlagen.
Der Rückbau erfolgt entsprechend dem Schadstoffkataster mit Abbruch- und Verwertungskon-
zept sowie der Beschreibung der Vorgehensweise für den Teilrückbau des Bunkers.
Zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen hat der AN zunächst die Einfriedung der Baustelle sowie die Baustelleneinrichtung mit den zur Durchführung benötigten Arbeiten erforderlichen Einrichtungen und Geräten herzustellen.
Nach Einrichtung der Baustelle müssen folgende Arbeitsschritte durchgeführt werden:
- Beräumung / Entrümpelung (lose Abfälle)
- Ausbau schadstoffhaltiger Materialien (gefährliche Abfälle)
- Entkernung (nicht gefährliche Abfälle)
- Maschineller Abbruch
Nach vollständiger Entnahme aller Gebäudeschadstoffe erfolgt nach Begehung und Sichtung
die schriftliche Freigabe zum maschinellen Rückbau durch die BL des AG. Erst dann dürfen die Arbeiten zum maschinelle Rückbau erfolgen.
Sämtliche infolge Rückbau anfallenden Materialien sind - gegebenenfalls nach kurzzeitiger Zwischenlagerung innerhalb des Baufeldes - ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Abtransport und die Entsorgung / Verwertung erfolgt durch den AN.
Nachfolgend ist eine Unterteilung der Leistungen aufgeführt, die sich wie folgt darstellen:
Allgemeine Arbeiten
- Baustelleneinrichtung
- Einrichtung der S/W-Bereiche
- Rodung und Entfernung des Bewuchses
Schadstoffsanierung und Rückbau
- Entnahme aller Gebäudeschadstoffe und Entkernung / Entrümpelung der abgängigen
Gebäudestrukturen und Gleisanlagen gemäß Schadstoffkataster mit Rückbau- und
Entsorgungskonzept
- Ausbau aller gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie sonstiger geltender Regeln und
Richtlinien voneinander getrennt zu entsorgenden / zu verwertenden Baustoffe.
- Rückbau der abgängigen Bauwerksstrukturen mitsamt aller dazugehörigen Bodenplat-
ten und Fundamente; Im Bereich der Bunkeranlage gemäß der Beschreibung der Vorgehensweise für den Teilrückbau des Bunkers
Entsorgung
- Entsorgung aller bei den ausgeschriebenen Arbeiten anfallenden Materialien entsprechend der geltenden Gesetze und Anforderungen
3.BA Berthold-Beitz-Boulevard, Frohnhauser Straße bis Hans-Böckler-Str., Westviertel, Frohnhauser Straße bis Hans-Böckler-Str., Westviertel, 45144 Essen-Westviertel
siehe LV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY6N2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]