Kulturraffinerie K714 | Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE 041
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.monheimer-kulturwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40212
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kulturraffinerie K714 | Rohbauarbeiten
Der Auftraggeber plant, die alte Shell-Fassabfüllanlage zu einer multifunktionalen Veranstaltungshalle umzubauen ("Kulturraffinerie K714"). Das historische Gebäude soll seinen Industriecharme behalten, während modernste Bühnentechnik und eine Gastronomie mit Rheinblick einzieht. In diesem Zusammenhang vergibt der Auftraggeber das Gewerk VE 041 - Rohbauarbeiten.
40789 Monheim am Rhein
Das Gewerk VE 041 - Rohbauarbeiten für das Vorhaben Kulturraffinerie K714 umfasst insgesamt die Leistungen zur Herstellung der Rohbauarbeiten für den Anbau Nord, den Anbau Süd, den Kubus und die Rohbauarbeiten Backstage. Die BGF beträgt nach derzeitiger Planung ca. 14.350 m².
Zu den Rohbauarbeiten zählen insbesondere die folgenden Leistungen:
1) Einbauten im Bestandsgebäude:
- Saal mit Raumhöhe 18,50 m
- Decken und Wände im Backstage-Bereich
- Bodenplatte EG mit Installationskanälen
- WU-Konstruktion im Kellergeschoss
2) Zwei Anbauten als Neubauten, drei und fünf Geschosse:
- Stahlbeton-Konstruktion
- Erdarbeiten auf Gründungsniveau (ca. 50 cm)
3) Allgemein:
- Betonfertigteile
- Sichtbeton SB2 und SB3
- Einlegearbeiten von Leerrohren (ELT)
- Vorgezogener Einbau von wenigen Lüftungskanäle im Untergeschoss
- Stahlbauarbeiten (Fachwerkträger Dach Kubus)
- Stahlbauarbeiten Bühnentechnik (Stege und Treppen direkt am Fachwerkträger)
Die Einzelheiten sind der anliegenden Baubeschreibung sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
1) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB;
2) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in die das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters, § 6a EU Nr. 1 VOB/A.
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 2,5 Mio. EUR für Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen, § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A;
2) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmer ausgeführten Aufträgen, § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A.
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
1) Angabe über die Ausführung von Leistungen der letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A;
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und die, über die der Bieter für die Ausführung der Leistungen verfügt, § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A;
3) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A;
4) Erklärung über die Ausstattung, die Geräte und die technische Ausrüstung des Bieters für die Erfüllung des Auftrags, § 6a EU Nr. 3 lit. h) VOB/A.
Den Nachweis der Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) können präqualifizierte Unternehmen durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch durch Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert ferner die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Der Auftraggeber verlangt als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, dass die Bewerber gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A mindestens 3 Referenzen in den letzten 10 Geschäftsjahren nachweisen können, die die folgenden (Mindest-)Anforderungen erfüllen:
- Referenz 1: Rohbauarbeiten allgemein mit einem Auftragsvolumen von mindestens 10 Mio. EUR netto.
- Referenz 2: Stahlbetonarbeiten mit einem (Teil-)Auftragsvolumen von mindestens 7 Mio. EUR netto. Mindestens 300 m² Sichtbeton in Qualität SB 3, Ortbeton.
- Referenz 3: Stahlarbeiten mit einem (Teil-)Auftragsvolumen von mindestens 2 Mio. EUR netto..
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass nicht alle (Mindest-)Anforderungen mit jeder Referenz erfüllt werden müssen. Hier besteht für die Bieter die Möglichkeit, jeweils eine Referenz für die drei unterschiedlichen Anforderungen vorzulegen.
Die Monheimer Kulturwerke GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Monheimer Kulturwerke GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Submission findet entsprechend der Erfordernisse an die elektronische Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens digital statt.
Die Öffnung erfolgt durch den Auftraggeber bzw. seine als Erfüllungsgehilfen eingesetzten Rechtsanwälte. Vertreter der Bieter sind aufgrund der elektronischen Verfahrensdurchführung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT6D77
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.