Neubau Dreifachsporthalle Brucknerstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 20220829_IPM_Halle_Bruckner_Ddorf
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipm.nrw
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.xn--weisemller-feb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Dreifachsporthalle Brucknerstraße
Die IPM GmbH plant, den Neubau einer Dreifachsporthalle im Rahmen einer ganzheitlichen Vergabe schlüsselfertig errichten zu lassen. Der Leistungsumfang umfasst Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Sporthalle des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums an der Brucknerstraße 19 in Düsseldorf.
Annette-Droste-Hülshoff-Gymnasium Brucknerstraße 19 40593 Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Dreifachsporthalle an der Brucknerstraße 19 in Düsseldorf.
- Neubau Dreifachsporthalle: 3.178 m² BGF
Die neue Dreifachsporthalle setzt sich aus einem mehrgeschossig organisierten Nebenraumtrakt und einer dreifach teilbaren und DIN-gemäß ausgestatteten Sporthalle zusammen. Der ca. 16 m breite Nebenraumtrakt enthält alle Umkleiden, Duschen, Zuschauer-Bereiche, einen separaten Gymnastikraum und einen Technikraum im 2.OG.
Die durch Trennvorhänge teilbaren Hallendrittel sind separat nutzbar und erhalten jeweils eigene Zugänge aus dem Umkleidebereich und unabhängige Rettungswege. Jeder Hallenteil ist je 15m breit und 2 7m lang. Die gesamte Halle misst 45,80 x 27,20 m, was einer nutzbaren Sportfläche von 1.246 m² entspricht. Die lichte Höhe der Halle beträgt etwa 7,30 m.
Das Gebäude wird in Massivbauweise erstellt und erhält ein leicht geneigtes und extensiv begrüntes Flachdach. Im Einzelnen wird der Hallenbereich mit einer Substratstärke von 8 cm und der Funktionsbereich mit einer Substratstärke von 12 cm belegt. In Teilbereichen des Hallendachs wird eine Photovoltaikanlage aufgeständert. Die primäre Tragkonstruktion der Halle und des Funktionsbereichs bestehen aus Brettschichtholz-Binder und Beton-Fertigteilstütze. Als Dachtragwerk über dem Technikraum kommen Stahlträger zum Einsatz. Das Gebäude ist nicht unterkellert.
Der ca. 4 m hohe Gebäudesockel wird mit Klinkerriemchen verkleidet. Im oberen Gebäudeteil ist eine vorgehängte hinterlüftete Fassade aus Holzprofilen vorgesehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (Planung und Bau von Sporthallen sowie vergleichbaren Einrichtungen in dem hier geforderten Umfang und Volumen, Neubau und Erweiterung des Bestandes, Zusammenarbeit mit Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand, Tätigkeit als Generalunternehmer) berücksichtigen.
Der Auftragnehmer muss auch Wartungsleistungen anbieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsangebote nicht oder nur teilweise zu beauftragen. Der Auftraggeber darf die Wartungsleistungen bis zur Abnahme des Gebäudes beauftragen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind (Formblatt "Eigenerklärung");
b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist;
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachfordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
a) Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) sowie Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit den unter Ziffer III 1.3) b) genannten Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Formblatt "Gesamtumsätze").
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachfordern.
Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jeweils einen Mindestjahresumsatz von 15 Mio. EUR und einen Mindestjahresumsatz von 7,5 Mio. EUR mit den unter Ziffer III 1.3) b) genannten Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, erwirtschaftet haben. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter mit den unter b) genannten Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Formblatt "Eigenerklärung Mitarbeiter").
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
b) Liste der vom Bewerber in den letzten sechs Jahren erbrachten Leistungen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind (Formblatt "Referenz" je Referenz). Vergleichbar sind der Neubau von Sporthallen sowie von vergleichbaren Einrichtungen, wie z. B. Sportzentren, Fitnesscenter oder pädagogische Einrichtungen mit Multifunktionsbereichen. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist die Abnahme. Der Bewerber muss entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/Abnahmebescheinigungen/Abnahmeprotokolle) auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. Es sollen mindestens 3 Referenzprojekte benannt werden. Mindestens ein Referenzprojekt davon sollte den Neubau einer Sporthalle, eines Sportzentrums oder Fitnesscenters beinhalten; mindestens ein Projekt sollte für eine Inhouse-Gesellschaft der öffentlichen Hand getätigt worden sein und ein Projekt sollte in der Rolle des Generalunternehmers ausgeführt worden sein.
c) Darstellung der Fachkunde und Erfahrung des mit der Projektleitung eingesetzten Mitarbeiters. Zum Nachweis sollten die unter b) genannten Referenzen dem Projektleiter unter Nennung seiner Funktion/Stellung/Tätigkeit im jeweiligen Projekt zugeordnet werden.
d) Nachweis über Kenntnisse des Projektteams im Zusammenhang mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen.
2. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben nach § 11 EU VOB/A dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite zu einem späteren Zeitpunkt im Teilnahmewettbewerb den wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere den Entwurf des Generalunternehmervertrages sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 11 EU VOB/A. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2R6D0D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.