Maler- und Tapezierarbeiten sowie Lackierungsarbeiten für den Neubau eines Pflegeheims mit Dauer- und Tagespflege, Kita und Wäscherei

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gse-essen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/57cffac8-9bae-4716-9572-7121ae5a45ac
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/57cffac8-9bae-4716-9572-7121ae5a45ac
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinnütziges Unernehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Maler- und Tapezierarbeiten sowie Lackierungsarbeiten für den Neubau eines Pflegeheims mit Dauer- und Tagespflege, Kita und Wäscherei

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45442100 Anstricharbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Maler- und Tapezierarbeiten sowie Lackierungsarbeiten für den Neubau eines Pflegeheims mit Dauer- und Tagespflege, Kita und Wäscherei (Siehe II.2.4).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45432200 Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten
45432220 Tapezierarbeiten
45442110 Anstricharbeiten in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die GSE gGmbH plant an der Essener Str. 90 in Essen den Neubau eines Seniorenheims in einer Größe von ca. 6.595,66 m2 BGF mit einer Nutzfläche von ca. 5.666,38 m2.

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Der Neubau des Seniorenheims ist als 4 - 5-geschossiges Gebäude geplant, das sich überwiegend als langgezogener Baukörper senkrecht von der Essener Straße in die Grundstückstiefe entwickelt.

Das Grundstück ist im Bestand leicht abschüssig, so dass sich von Nord nach Süd Höhenunterschiede von bis zu 3,00 m ergeben. Der geplante Neubau ist rechnerisch ein 4-geschossiger Baukörper mit Teilunterkellerung, wobei der nördliche Gebäudeteil komplett einschließlich dem Untergeschoss herausschaut, während sich der südliche Giebel lediglich als 4-geschossiger Baukörper darstellt. Die Aufstellebene ist jeweils eben und besteht aus einem tragfähig verfülltem Arbeitsraum.

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Die Gesamtlänge des Gebäudes beträgt von Achse 1 – 21 ca. 84 m. Nach ca. 42 m verspringt das Gebäude in der Höhe:

Höhe 5-geschossig ca. 15,75 m OK-Attika; Höhe 4-geschossig ca. 12,75 m Ok-Attika

Das Objekt ist von der Essener Str. über eine Baustraße anfahrbar.

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Der Beginn der Leistungsausführung vor Ort ist für Ende Oktober 2022 vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 4
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

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Der Auftrag ist auszuführen, bis sämtliche Leistungen erbracht/abgenommen sind.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1.) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2.) und III.1.3.)aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.

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Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. In jedem Fall erfolgt eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister nach dem WRegG.

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Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:

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— Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden;

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— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden;

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— Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister oder einem gleichwertigen Verzeichnis;

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— Aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;

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— Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.

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— Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formblatt IV „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022“ zu verwenden.

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Für den Fall, dass ein Bieter bereits in dem Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist, kann auf die Beifügung derjenigen Erklärungen und Nachweise verzichtet werden, die die Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis abdeckt. Im Übrigen sind diese einzureichen.

Hinweis: Die gem. Ziff. III. 1.1) der Bekanntmachung aufgeführte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formular II) ist aufgrund der darin enthaltenen Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB auch von präqualifizierten Unternehmen einzureichen!

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III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

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Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:

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— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme (2-fach maximiert ) pro Versicherungsfall von je 2 Mio. EUR für Sachschäden, 1 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V „Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.

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— Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und über den Umsatz im Bereich Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten. Hierfür ist das Formular VI „Erklärung zum Gesamtumsatz und zum vergleichbaren Umsatz“ zu verwenden und vollständig auszufüllen.

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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

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Ein Gesamtumsatz von 100.000 EUR (netto) muss im Mittel jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

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III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

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Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:

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— Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bieters, Geschäftsfelder, Mitgliedschaft im Fachverband, Erreichbarkeit im Notfall, Regelarbeitszeit im Unternehmen, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterzahl einzelner Berufsgruppen. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular VII „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden. Soweit erforderlich sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen selbst zu erstellen.

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— Es sind Eigenerklärungen über mindestens 2 unterschiedliche Referenzen über die Erbringung von Maler-, Tapezier- und Lackierungsarbeiten einzureichen. Die Referenzaufträge müssen

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1. innerhalb der letzten 3 Jahre schlussabgenommen sein sowie

2. ein Auftragsvolumen von je mind. 150.000 EUR (netto) aufweisen.

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Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Gefordert ist darüber hinaus eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftrages. Es werden nur Referenzen gewertet, die schlussabgenommen sind. Hierfür ist das Formular VIII „Unternehmens-Referenzen“ zu verwenden.

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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

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Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.

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Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/10/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/10/2022
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

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Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

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1. Zur Sicherung der Vertragserfüllung werden vom Auftraggeber 10 % der jeweiligen Abschlagsrechnungssumme als Vertragserfüllungssicherheit einbehalten, die gegen eine unbefristete Bankbürgschaft ausgelöst werden kann. Die Bürgschaft ist nach den Vorgaben des Musters „Vertragserfüllungsbürgschaft“ auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

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2. Für Gewährleistungsansprüche wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der geprüften Bruttoschlussrechnungen einbehalten. Die Sicherheit ist in Form einer Bürgschaft nach den Vorgaben des Musters „Bürgschaftserklärung für Gewährleistungsansprüche“ auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

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3. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.

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4. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe der VOB/A EU (vgl. § 3 Nr. 1 VOB/A EU).

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5. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare (siehe Ziff. III.1)) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.

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6. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

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7. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:

Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen mit Ausnahme der Formulare I und IV.

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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen mit Ausnahme der Formulare I und IV jeweils auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.

Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die

erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.

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Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen mit Ausnahme des Formulare I und IV jeweils von dem Eignungsverleiher, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.

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8. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Ausführung weiterer Lose dieses Bauvorhabens beauftragte Unternehmen sowie deren konzernverbundene /-angehörige Unternehmen von der Teilnahme an diesem Verfahren ausgeschlossen sind (Angebotslimitierung). Dies gilt entsprechend für bereits beauftragte Bietergemeinschaften und auch in der Konstellation der technischen oder beruflichen Eignungsleihe. Der Auftraggeber beabsichtigt auf diese Weise vollkommen unabhängige Leistungen sicherzustellen.

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VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

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1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

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VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/09/2022

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