Universitätsklinikum Münster - Gebäude 2750/2770 - Neubau eines Medizinischen ForschungsCentrums (MedForCe) // Neubau Body & Brain Institute Münster (BBIM) | 763/736-G22 Rohbau II Referenznummer der Bekanntmachung: 763/736-G22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Gebäude 2750/2770 - Neubau eines Medizinischen ForschungsCentrums (MedForCe) // Neubau Body & Brain Institute Münster (BBIM) | 763/736-G22 Rohbau II
Rohbau II
48149 Münster
Auf dem Forschungscampus Ost des Universitätsklinikums Münster entstehen zwei Forschungsbauten. Das Medizinische ForschungsCentrum (MedForCe) und das Body & Brain Institute Münster (BBIM).
Hierbei handelt es sich um Verblendarbeiten und erweiterte Rohbauarbeiten.
Hauptmassen MedForCe:
- ca. 440 St. Deckendurchbrüche schließen
- ca. 750 St. Wanddurchbrüche schließen
- ca. 950 St. Kernbohrungen
- ca. 240 m2 Mauerwerk
- ca. 320 m2 Schachtmauerwerk
- ca. 1.400 m2 Verblendmauerwerk
- ca. 440 m2 Putzarbeiten
Hauptmassen BBIM:
- ca. 160 St. Deckendurchbrüche schließen
- ca. 330 St. Wanddurchbrüche schließen
- ca. 320 St. Kernbohrungen
- ca. 120 m2 Schachtmauerwerk
- ca. 350 m2 Verblendmauerwerk
- ca. 195 m2 Putzarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hubert Nabbe GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48165
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYY2Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.