Erweiterung Johannes-Kepler-Gymnasium; Sanitärtechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 074/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Johannes-Kepler-Gymnasium; Sanitärtechnische Anlagen
Johannes-Kepler-Gymnasium Wilhelmstraße 210 49477 Ibbenbüren
Hauptmassen
ca. 230m Schmutzwasser Etwässerungsleitung (Verlegung im Gebäude)
ca. 140m Regenwasser Entwässerungsleitung (Verlegung im Gebäude)
ca. 600m Wasserleitung (Verlegung im Gebäude)
ca. 66 Stck. Sanitärgegenstände (WC's, Urinale, Waschtische)
1 Stck. Fettabscheideranlage zum Einbau in Erdreich
kurze Beschreibung
Das Johannes-Kepler-Gymnasium in Ibbenbüren wird im westlichen Teil des Gebäudes um einen zweistockigen Anbau erweitert.
Im Erdgeschoss entstehen zusätzlich eine Mensa (samt Küche) sowie Sanitäranlagen für den Schulhof. In den Obergeschossen entsteht eine Bibliothek und weitere Büroräume.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sanitärtechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörstel
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48477
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRD98D2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
Erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Johannes-Kepler-Gymnasium Wilhelmstraße 210 49477 Ibbenbüren
Hauptmassen
ca. 230m Schmutzwasser Etwässerungsleitung (Verlegung im Gebäude)
ca. 140m Regenwasser Entwässerungsleitung (Verlegung im Gebäude)
ca. 600m Wasserleitung (Verlegung im Gebäude)
ca. 66 Stck. Sanitärgegenstände (WC's, Urinale, Waschtische)
1 Stck. Fettabscheideranlage zum Einbau in Erdreich
kurze Beschreibung
Das Johannes-Kepler-Gymnasium in Ibbenbüren wird im westlichen Teil des Gebäudes um einen zweistockigen Anbau erweitert.
Im Erdgeschoss entstehen zusätzlich eine Mensa (samt Küche) sowie Sanitäranlagen für den Schulhof. In den Obergeschossen entsteht eine Bibliothek und weitere Büroräume.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörstel
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48477
Land: Deutschland
Erdverlegte Wasserletiung, Änderung Bodenabläufe
Entgegen der ursprünglichen Planung wurde sich für eine direkte Erdreichverlegung der Wasserleitung entschieden. Außerdem müssen die Bodenabläufe aufgrund der Ausführung der Bodenplatte im WU Beton mit einem zusätzlichen Abdichtungsflansch ausgeführt werden.