Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops) für Schülerinnen und Schüler iRd. Ausstattungsoffensive NRW - zweites Ausstattungsprogramm EU - (REACT EU) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-085-10L
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops) für Schülerinnen und Schüler iRd. Ausstattungsoffensive NRW - zweites Ausstattungsprogramm EU - (REACT EU)
Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops) für Schülerinnen und Schüler iRd. Ausstattungsoffensive NRW - zweites Ausstattungsprogramm EU - (REACT EU)
Adolf-Kolping-Berufskolleg Ina-Seidel-Str. 11 50169 Kerpen
Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt für das in seiner Trägerschaft stehende Adolf-Kolping-Berufskolleg Laptops zu beschaffen.
Die Anschaffung der Laptops erfolgt im Rahmen der Ausstattungsoffensive NRW (zweites Ausstattungsprogramm EU - REACT-EU).
Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des "REACT-EU" 1. Verordnung (EU) Nr. 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020. Weitere Basis für die Förderung bildet das Operationelle Programm (OP) EFRE NRW 2014-2020, Prioritätsachse 6 "REACT-EU"
Der Beschaffungsumfang richtet sich nach den tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermitteln - sowohl in der Gesamthöhe als auch bezogen auf das schulscharfe Schulförderbudget. Hierbei sind maximale Beträge sowohl in der Gesamthöhe des Beschaffungsumfangs als auch für das einzelne Gerät zu berücksichtigen.
Die unter 1.4.2 genannte Preisobergrenze dient der Einhaltung dieser Vorgaben.
Darüber hinaus sind auch die Schülerzahlen zu berücksichtigen, da keine "Überförderung" (Beschaffung von mehr Geräten als auszustattende Schüler und Schülerinnen bestehen) erfolgen kann.
Die im Preisblatt genannte Menge stellt insofern die maximal zulässige Abnahmemenge dar.
Auf die einschränkenden Ausführungen unter Punkt 1.3.7 der Verfahrenserläuterung (siehe Reiter "Vergabeunterlagen") wird ausdrücklich verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (vgl. VD 124).
Eigenerklärung Ausschlussgründe für den Bieter und für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen, (Formular 523 EU)
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (vgl. VD 124).
Wenn zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Eignungsleihe erfolgen soll, müssen die Erklärungen laut Formular 532 EU abgegeben werden und die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers mit dem Formular 533 EU eingereicht werden.
Wenn zur Erfüllung des Auftrags Unterauftragnehmen eingesetzt werden, müssen die Erklärungen laut Formular 532 EU abgegeben werden und die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers mit dem Formular 533 EU eingereicht werden.
Wenn zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine Eignungsleihe erfolgen soll, müssen die Erklärungen laut Formular 532 EU abgegeben werden und die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers mit dem Formular 533 EU eingereicht werden.
- Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. VD 124).
Die Zufriedenheit der Referenzgeber wird abgefragt und als Eignungskriterium festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Dieses Verfahren schließt an die Vergabe 2022-063-10L an . Für dieses Verfahren konnte aus verschiedenen Gründen kein zuschlagfähiges Angebot erzielt werden.
Aufgrund der aktuellen Marktlage und der restriktiven Vorgaben des Fördermittelgebers (zwingende Lieferung und Abrechnung noch in 2022) ist die Dringlichkeit gem. § 15 Absatz 3 VgV hier hinreichend begründet.
Auch ist für die Angebotserstellung kein erhöhter Arbeitsaufwand für die Ausarbeitung der Angebote zu erwarten (vgl. § 20 Absatz 1 VgV). Neben der Notwendigkeit der Fristverkürzung (Dringlichkeit) besteht dementsprechend auch keine unverhältnismäßige Belastung für die Bieter.
Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Etage 2, Flur A, Zi. 62
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel übermittelt werden dürfen. Dies gilt ebenso für die sonstige Kommunikation (vgl. § 53 Absatz 1 VgV).
Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.
Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 14.09.2022 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.
Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.
Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen.
HINWEISE ZUR LIEFERFRIST:
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, die vereinbarten Leistungen fristgerecht und gemäß den in dieser Ausschreibung definierten Anforderungen liefern zu können.
Die Auftragsvergabe erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der tatsächlichen Förderung der Beschaffung im Rahmen der Ausstattungsoffensive NRW (Ausstattungsoffensive NRW - zweites Ausstattungsprogramm EU -- REACT-EU).
Eine FRÜHESTMÖGLICHE Lieferung ist ausdrücklich erwünscht. Der entsprechende Liefertermin ist in das Preisblatt einzutragen.
Kann die vorgeschriebene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragnehmers nicht eingehalten werden, so ist der Auftraggeber unter Angabe der geänderten Lieferzeiten und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber dahingehend, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnisse des Auftragnehmers begründet ist.
Der verbindliche Liefertermin ist dem Auftraggeber im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Arbeitstagen ab Bestelleingang mitzuteilen, soweit im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der restriktiven Vorgaben im Förderverfahren eine Lieferung und Abrechnung (Schlussrechnung) ZWINGEND noch im Jahr 2022 zu erfolgen hat.
Die Schlussrechnung muss ZWINGEND spätestens am !!15.12.2022!! gestellt sein, damit diese im maßgeblichen Förderzeitraum berücksichtigt werden kann.
Die Einhaltung der Lieferfristen und des vorgegebenen spätesten Zeitpunktes der Rechnungsstellung sind als vertragliche Bestandteile zwingend einzuhalten.
Sollte es zu Verzögerungen bei der Lieferung und Schlussrechnung kommen, so dass die v.g. Vorgaben nicht eingehalten werden können, berechtigt dies den Auftragnehmer - nach einmaliger Abmahnung - zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags ohne Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.
An den im Leistungsverzeichnis angegebenen Preis ist der Bieter bis zur Auslieferung der Geräte als Festpreis gebunden.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUD4QM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rhein-erft-kreis.de