Beschaffung digitaler Meldeempfänger Referenznummer der Bekanntmachung: K-VIERSEN-2022-0054
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grefrath
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-viersen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung digitaler Meldeempfänger
Lieferung von digitalen Funkmeldeempfängern für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Leitstelle des Kreises Viersen, Gerberstraße 3, 41748 Viersen
Lieferung von digitalen Funkmeldeempfängern samt Zubehör,
Software, Support, Lizenzen, Programmierstationen und
Rücknahme der Altgeräte. Mindestabnahmemenge 1893 Stück
DME sowie 70 Programmierstationen. Weitere Käufe optional.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern, Formblatt 124 LD.
Eigenerklärung insbesondere Angaben zum Umsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, Formblatt 124 LD.
- Eigenerklärung insbesondere im Hinblick auf die zur
Verfügung stehenden Mitarbeiter, Formblatt 124 LD.
- auf gesondertes Verlangen: Produktdatenblätter
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Jeder Bewerber /jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter III.1.1 - 1.3) genannten Nachweise und Erklärungen entsprechend vorzulegen.
2. Jeder Bewerber /jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zusätzlich die Eigenerklärung-Sanktionen-EU (unterschrieben) mit Angebotsabgabe einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).