Stromlieferung Stadt und Kreis Recklinghausen Referenznummer der Bekanntmachung: V160 22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2361500
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.recklinghausen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung Stadt und Kreis Recklinghausen
Stromlieferung für die Stadt und den Kreis Recklinghausen
Los 1 Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP)
Stadt und Kreisgebiet Recklinghausen. Die genauen Ortsangaben werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP)
Der Zuschlag für das jeweilige Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste
Angebot erteilt.
Bei der Wertung kommt der Ökostromlieferung aus der Region eine besondere Bedeutung zu.
Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Der Bieter hat im jeweiligen Leistungsverzeichnis
für die Lose 1, 2 und 3 die Standorte (mit Postleitzahl) der voraussichtlich zu
berücksichtigenden Ökostromanlagen einzutragen.
Die Zuschlagskriterien sind
- der Preisaufschlag und
- die regionale Herkunft.
Bei der Wertung wird wie folgt vorgegangen:
Aus allen gültig abgegebenen Preisaufschlägen PA wird der arithmetische Mittelwert (aM) gebildet.
Die abgegebenen Preisaufschläge werden in 6 Klassen mit jeweils 0-5 Punkten einsortiert.
Der arithmetische Mittelwert bildet die Grenze zwischen den Klassen mit 2 und 3 Punkten.
Eine Klasse hat eine Spannbreite von 1/20 des arithmetischen Mittelwertes:
Klasse 0 Punkte teurer als 1,10 x aM
Klasse 1 Punkt zwischen 1,05 x aM und 1,10 x aM
Klasse 2 Punkte zwischen 1,00 x aM und 1,05 x aM
Klasse 3 Punkte zwischen 0,95 x aM und 1,00 x aM
Klasse 4 Punkte zwischen 0,90 x aM und 0,95 x aM
Klasse 5 Punkte günstiger als 0,90 x aM
Im ersten Bepunktungsschritt erhält jedes Angebot die Punktzahl, die sich aus der Klassenzuordnung
ergibt.
Im zweiten Bepunktungsschritt gibt es für die Anbieter von regionalem Ökostrom 1 Zusatzpunkt,
bei anteiliger Lieferung entsprechend Anteile von 1 Punkt.
Jedes Angebot erhält eine Punktezahl, die sich aus der Klassenzuordnung und ggf. einem
Zusatz für regionalen Ökostrom ergibt.
Wertung:
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Die Punktzahl ergibt sich aus der
Einordnung in die Punktetabelle + ggf. Zusatzpunkt für regionalen Ökostrom. Innerhalb der
punktgleichen Bieter erhält der ggf. einzige Bieter mit regionalem Ökostrom den Zuschlag. Bei
mehreren punktgleichen Bietern mit regionalem Ökostrom oder bei keinem regionalen
Ökostromangebot erhält der Bieter mit dem niedrigsten Preisaufschlag PA den Zuschlag.
Los 2 Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)
Stadt und Kreisgebiet Recklinghausen. Die genauen Ortsangaben werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)
Der Zuschlag für das jeweilige Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste
Angebot erteilt.
Bei der Wertung kommt der Ökostromlieferung aus der Region eine besondere Bedeutung zu.
Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Der Bieter hat im jeweiligen Leistungsverzeichnis
für die Lose 1, 2 und 3 die Standorte (mit Postleitzahl) der voraussichtlich zu
berücksichtigenden Ökostromanlagen einzutragen.
Die Zuschlagskriterien sind
- der Preisaufschlag und
- die regionale Herkunft.
Bei der Wertung wird wie folgt vorgegangen:
Aus allen gültig abgegebenen Preisaufschlägen PA wird der arithmetische Mittelwert (aM) gebildet.
Die abgegebenen Preisaufschläge werden in 6 Klassen mit jeweils 0-5 Punkten einsortiert.
Der arithmetische Mittelwert bildet die Grenze zwischen den Klassen mit 2 und 3 Punkten.
Eine Klasse hat eine Spannbreite von 1/20 des arithmetischen Mittelwertes:
Klasse 0 Punkte teurer als 1,10 x aM
Klasse 1 Punkt zwischen 1,05 x aM und 1,10 x aM
Klasse 2 Punkte zwischen 1,00 x aM und 1,05 x aM
Klasse 3 Punkte zwischen 0,95 x aM und 1,00 x aM
Klasse 4 Punkte zwischen 0,90 x aM und 0,95 x aM
Klasse 5 Punkte günstiger als 0,90 x aM
Im ersten Bepunktungsschritt erhält jedes Angebot die Punktzahl, die sich aus der Klassenzuordnung
ergibt.
Im zweiten Bepunktungsschritt gibt es für die Anbieter von regionalem Ökostrom 1 Zusatzpunkt,
bei anteiliger Lieferung entsprechend Anteile von 1 Punkt.
Jedes Angebot erhält eine Punktezahl, die sich aus der Klassenzuordnung und ggf. einem
Zusatz für regionalen Ökostrom ergibt.
Wertung:
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Die Punktzahl ergibt sich aus der
Einordnung in die Punktetabelle + ggf. Zusatzpunkt für regionalen Ökostrom. Innerhalb der
punktgleichen Bieter erhält der ggf. einzige Bieter mit regionalem Ökostrom den Zuschlag. Bei
mehreren punktgleichen Bietern mit regionalem Ökostrom oder bei keinem regionalen
Ökostromangebot erhält der Bieter mit dem niedrigsten Preisaufschlag PA den Zuschlag.
Los 3 Straßenbeleuchtung
Stadt und Kreisgebiet Recklinghausen. Die genauen Ortsangaben werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Straßenbeleuchtung
Der Zuschlag für das jeweilige Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste
Angebot erteilt.
Bei der Wertung kommt der Ökostromlieferung aus der Region eine besondere Bedeutung zu.
Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Der Bieter hat im jeweiligen Leistungsverzeichnis
für die Lose 1, 2 und 3 die Standorte (mit Postleitzahl) der voraussichtlich zu
berücksichtigenden Ökostromanlagen einzutragen.
Die Zuschlagskriterien sind
- der Preisaufschlag und
- die regionale Herkunft.
Bei der Wertung wird wie folgt vorgegangen:
Aus allen gültig abgegebenen Preisaufschlägen PA wird der arithmetische Mittelwert (aM) gebildet.
Die abgegebenen Preisaufschläge werden in 6 Klassen mit jeweils 0-5 Punkten einsortiert.
Der arithmetische Mittelwert bildet die Grenze zwischen den Klassen mit 2 und 3 Punkten.
Eine Klasse hat eine Spannbreite von 1/20 des arithmetischen Mittelwertes:
Klasse 0 Punkte teurer als 1,10 x aM
Klasse 1 Punkt zwischen 1,05 x aM und 1,10 x aM
Klasse 2 Punkte zwischen 1,00 x aM und 1,05 x aM
Klasse 3 Punkte zwischen 0,95 x aM und 1,00 x aM
Klasse 4 Punkte zwischen 0,90 x aM und 0,95 x aM
Klasse 5 Punkte günstiger als 0,90 x aM
Im ersten Bepunktungsschritt erhält jedes Angebot die Punktzahl, die sich aus der Klassenzuordnung
ergibt.
Im zweiten Bepunktungsschritt gibt es für die Anbieter von regionalem Ökostrom 1 Zusatzpunkt,
bei anteiliger Lieferung entsprechend Anteile von 1 Punkt.
Jedes Angebot erhält eine Punktezahl, die sich aus der Klassenzuordnung und ggf. einem
Zusatz für regionalen Ökostrom ergibt.
Wertung:
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Die Punktzahl ergibt sich aus der
Einordnung in die Punktetabelle + ggf. Zusatzpunkt für regionalen Ökostrom. Innerhalb der
punktgleichen Bieter erhält der ggf. einzige Bieter mit regionalem Ökostrom den Zuschlag. Bei
mehreren punktgleichen Bietern mit regionalem Ökostrom oder bei keinem regionalen
Ökostromangebot erhält der Bieter mit dem niedrigsten Preisaufschlag PA den Zuschlag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Vergabeunterlagen, der Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahme von Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oder www.vergabe.nrw.de.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auch ohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform wird zwingend verlangt.
Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktive Teilnahme, insbesondere für die Abgabe eines Angebotes somit zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV).
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrage und deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichung von Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. Eine Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD4DEMU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
-Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden, oder
-Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de