BLB NRW/Z/Heizöl Referenznummer der Bekanntmachung: 100-22-00073
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW/Z/Heizöl
Die Belieferung mit Heizöl in Mietobjekten des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein Westfalen (BLB NRW)
Los 1 - Bereich der Bezirksregierung Detmold-
Los 2 - Bereich der Bezirksregierung Arnsberg
Los 3 - Bereich der Bezirksregierung Münster
Los 4 - Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf
Los 5 - Bereich der Bezirksregierung Köln.
Los 1
33129 Delbrück
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist zurzeit mit folgendem durchschnittlichen Jahresbedarf zu rechnen:
Heizöl-EL ca. 584.000 Liter
Die Verteilung des Bedarfs auf einzelne Lieferstellen ist in der Anlage 1.1 "Lieferstellenliste" aufgeführt.
Es ist nur Heizöl-EL (HEL) schwefelarm gemäß DIN 51603-1 in der jeweils geltenden Fassung (siehe Mindestanforderungen in Anlage 3) oder Heizöl gleichwertiger Art anzubieten und zu liefern.
Der Lieferumfang bestimmt sich nach dem tatsächlichen Bedarf; ein Anspruch auf Abnahme der vorstehend genannten Mengen besteht nicht. Durch Umstellung auf andere Energieträger und Veränderungen von Abnahmestellen sind Verschiebungen innerhalb der einzelnen Bedarfsmengen möglich.
Los 2
58099 Hagen
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist zurzeit mit folgendem durchschnittlichen Jahresbedarf zu rechnen:
Heizöl-EL ca. 158.300 Liter
Die Verteilung des Bedarfs auf einzelne Lieferstellen ist in der Anlage 1.1 "Lieferstellenliste" aufgeführt.
Es ist nur Heizöl-EL (HEL) schwefelarm gemäß DIN 51603-1 in der jeweils geltenden Fassung (siehe Mindestanforderungen in Anlage 3) oder Heizöl gleichwertiger Art anzubieten und zu liefern.
Der Lieferumfang bestimmt sich nach dem tatsächlichen Bedarf; ein Anspruch auf Abnahme der vorstehend genannten Mengen besteht nicht. Durch Umstellung auf andere Energieträger und Veränderungen von Abnahmestellen sind Verschiebungen innerhalb der einzelnen Bedarfsmengen möglich.
Los 3
48153 Münster
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist zurzeit mit folgendem durchschnittlichen Jahresbedarf zu rechnen:
Heizöl-EL ca. 272.000 Liter
Die Verteilung des Bedarfs auf einzelne Lieferstellen ist in der Anlage 1.1 "Lieferstellenliste" aufgeführt.
Es ist nur Heizöl-EL (HEL) schwefelarm gemäß DIN 51603-1 in der jeweils geltenden Fassung (siehe Mindestanforderungen in Anlage 3) oder Heizöl gleichwertiger Art anzubieten und zu liefern.
Der Lieferumfang bestimmt sich nach dem tatsächlichen Bedarf; ein Anspruch auf Abnahme der vorstehend genannten Mengen besteht nicht. Durch Umstellung auf andere Energieträger und Veränderungen von Abnahmestellen sind Verschiebungen innerhalb der einzelnen Bedarfsmengen möglich.
Los 4
47447 Moers
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist zurzeit mit folgendem durchschnittlichen Jahresbedarf zu rechnen:
Heizöl-EL ca. 417.670 Liter
Die Verteilung des Bedarfs auf einzelne Lieferstellen ist in der Anlage 1.1 "Lieferstellenliste" aufgeführt.
Es ist nur Heizöl-EL (HEL) schwefelarm gemäß DIN 51603-1 in der jeweils geltenden Fassung (siehe Mindestanforderungen in Anlage 3) oder Heizöl gleichwertiger Art anzubieten und zu liefern.
Der Lieferumfang bestimmt sich nach dem tatsächlichen Bedarf; ein Anspruch auf Abnahme der vorstehend genannten Mengen besteht nicht. Durch Umstellung auf andere Energieträger und Veränderungen von Abnahmestellen sind Verschiebungen innerhalb der einzelnen Bedarfsmengen möglich.
Los 5
52156 Monschau
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist zurzeit mit folgendem durchschnittlichen Jahresbedarf zu rechnen:
Heizöl-EL ca. 290.500 Liter
Die Verteilung des Bedarfs auf einzelne Lieferstellen ist in der Anlage 1.1 "Lieferstellenliste" aufgeführt.
Es ist nur Heizöl-EL (HEL) schwefelarm gemäß DIN 51603-1 in der jeweils geltenden Fassung (siehe Mindestanforderungen in Anlage 3) oder Heizöl gleichwertiger Art anzubieten und zu liefern.
Der Lieferumfang bestimmt sich nach dem tatsächlichen Bedarf; ein Anspruch auf Abnahme der vorstehend genannten Mengen besteht nicht. Durch Umstellung auf andere Energieträger und Veränderungen von Abnahmestellen sind Verschiebungen innerhalb der einzelnen Bedarfsmengen möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wilhelm Hoyer GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Visselhövede
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27374
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe extraleicht GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://extraleicht.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe extraleicht GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://extraleicht.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe extraleicht GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://extraleicht.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe extraleicht GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://extraleicht.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYLK7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.