Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF 10 Referenznummer der Bekanntmachung: 42.2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sundern
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sundern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF 10
Kauf eines neuen Löschgruppenfahrzeug "LF 10" mit den Teilkomponenten Fahrzeug, Aufbau und Beladung.
Los 1a - Fahrgestell
Stadt Sundern Rathausplatz 1 59846 Sundern
Zweiachs Frontlenker für Rechtsverkehr mit kurzem Fahrerhaus, Fahrerhaus hydraulisch kippbar. Fahrgestell geeignet für den Aufbau eines Löschgruppenfahrzeugs mit Gruppenkabine auf Basis eines LF 10. Das Fahrerhaus muß ohne Demontage von Bauteilen kippbar sein.
Die Ausführungsmerkmale nach DIN EN 1846, DIN 14502,DIN 14530-5 sowie der UVV Fahrzeuge sind zwingend
einzuhalten.
Los 1b - Auf- und Ausbau, Löschgruppenfahrzeug LF 10
Stadt Sundern Rathausplatz 1 59846 Sundern
Alle Schubfächer und Klappen sowie alle eingebauten Geräte müssen dauerhaft so gesichert sein, dass ein ungewolltes Öffnen bzw. Herausfallen während der Fahrt und im Falle eines Unfalls wirksam verhindert wird.
Es ist darauf zu achten, dass logisch zusammenhängende Beladungsgruppen gebildet werden. Für die Zusammenfassung der Bau- bzw. Beladegruppen sind ausreichend stabile Normbehälter zu verwenden und entsprechend zu beschriften. Alle Einbauten (Ladegeräte etc.) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Leerräume sind konsequent zu nutzen. Die einschlägige Normen DIN EN 1846 / DIN 14502 / DIN 14530 sowie UVV sind zu beachten.
Die Unterbringung der feuerwehrtechnischen Beladung gemäß Beladeliste (Anlage 1) ist fachgerecht entsprechend der DIN sowie den Unfallverhütungsvorschriften vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung des Fahrer-/Mannschaftsraumes, die Einstiegsverhältnisse sowie die Lagerung und Entnahmemöglichkeiten der Beladung.
Die tragenden Bauteile des Innenausbaus sind aus nichtrostenden metallischen Werkstoffen herzustellen (z.B. Verzinkung, Edelstahl oder Aluminium-Legierung).
Nietverbindungen sind bei tragenden Bauteilen nicht zulässig.
Das gesamte Fahrzeug inklusive Aufbau darf die in Los 1a angegebenen Maße und Gewichte nicht überschreiten.
Los 2 - Beladung
Stadt Sundern Rathausplatz 1 59846 Sundern
Beladung des LF 10 in Form von Schutzkleidung und Schutzgerät, Löschgeräten, Schläuche und Armaturen, Rettungs-Beleuchtungs- Signal- und Fernmeldegerät, Arbeitsgerät, Werkzeug, Santitäts- und Wiederbelebungsgerät und weiterem Zubehör.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe WISS GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wiss-feuerwehrfahrzeuge.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe WISS GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wiss-feuerwehrfahrzeuge.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Giebeler Feuerschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5VYY4G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.