Ballistischer Schutzhelm Referenznummer der Bekanntmachung: B 16.16 - 0089/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]616
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ballistischer Schutzhelm
Ballistischer Schutzhelm HOPLIT F1000-18.1H
Lieferung von 150 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Mit dem vorliegenden Verfahren werden 150 zusätzliche Helme beschafft, die auf unterschiedlichste Dienststellen im In- und Ausland verteilt werden und dort jeweils als Austauschhelme dienen.
Auch aus diesem Grund ist es von besonderer Wichtigkeit, dass es sich um den identischen Helm handelt, sodass er bei allen Dienststellen eingesetzt werden kann.
Die erforderliche Ergänzung für den Auslandseinsatz von 150 Stück entsprechen bei den bereits eingeführten Mengen für die Bundespolizei weniger als 3 % der bereits beschafften und im dienst befindlichen Helme.
Eine weitere mengenmäßig größere Ausschreibung an ballistischen Schutzhelmen ist derzeit nicht vorgesehen.
Weiter ist geboten, dass die Schutzausrüstung der Bundespolizei nicht nur technisch, sondern auch visuell einheitlich ist. Insbesondere ist hierbei die Farbe des Schutzhelmes zu beachten. Diese muss identisch sein, um direkt und klar erkennen zu können, zu welcher Einheit/Einsatztruppe ein Teilnehmer gehört. Dies ist sowohl für Außenstehende als auch für den Helmträgern von größter Wichtigkeit und spielt gerade im Auslandseinsatz eine entscheidende Rolle.
Als Ausnahmetatbestand für die Aufforderung von nur einem Unternehmen ist deshalb der § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV. Eine Bestätigung des Herstellers über den Alleinvertrieb liegt vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ballistischer Schutzhelm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwanenstadt
NUTS-Code: AT315 Traunviertel
Postleitzahl: 4690
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Abschnitt V.2.2) Angaben zu den Angeboten, wird die Angabe "Anzahl der elektronisch eingegangen Angebote" auf 1 korregiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.