Verwertung / Entsorgung von Straßenkehricht Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6223 RV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung / Entsorgung von Straßenkehricht
Rahmenvereinbarung über die Verwertung / Entsorgung von Straßenkehricht (AVV Schlüssel 20 03 03) für den Zeitraum vom 01.11.2022 - 31.10.2024 nach Rückversetzung des Vergabeverfahrens 100.31-6223 in den Stand vor Veröffentlichung des Verfahrens.
Bielefeld
Rahmenvereinbarung über die Verwertung / Entsorgung von Straßenkehricht (AVV Schlüssel 20 03 03) für den Zeitraum vom 01.11.2022 -31.10.2024 nach Rückversetzung des Vergabeverfahrens 100.31-6223 in den Stand vor Veröffentlichung des Verfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Auf besondere Anforderung sind vor Vertragsabschluss weitere Nachweise (gültige Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft, Auszug aus dem Gewerbezentralregister) durch Bescheinigungen der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedsstaates - nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - beizubringen.
Unternehmensbeschreibung (Standorte, Niederlassungen, Umsatzzahlen).
Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, welche durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen.
Verbindliche Nennung der vorgesehenen Verwertungsanlage.
Für die vorgesehene Verwertungsanlage des Auftragnehmers bzw. seines Nachunternehmers ein gültiges Zertifikat (Kopie) gemäß Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfB) zum Lagern und Behandeln von Abfällen, das mind. die Abfallschlüsselnummer 20 03 03 enthält.
Detaillierte Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- und Entsorgungsweges.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Wechsel der Verwertungsanlage während der Vertragslaufzeit ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers und nach Vorlage eines gültigen Zertifikates (Kopie) gemäß Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfB) zum Lagern und Behandeln von Abfällen, das mind. die Abfallschlüsselnummer 20 03 03 enthält, möglich.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9W28
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]