Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Beschallungen, Beleuchtung und Bühnenkonstruktionen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Beschallungen, Beleuchtung und Bühnenkonstruktionen
Der Südwestrundfunk (im Folgenden „SWR“ oder „Auftraggeber“ genannt) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Beschallungs- und Beleuchtungsleistungen sowie Bühnenkonstruktionen zu schließen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Beschallungen, Beleuchtungen und Bühnenkonstruktionen inkl. Personal für verschiedene Produktionen, die unter der Organisationsherrschaft des SWR innerhalb seines Sendegebietes (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) stattfinden.
Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit drei Anbietern je Gewerk bzw. Los.
Die Rahmenvereinbarung dient dazu definierte Standardleistungen der drei Gewerke mit einer vertraglichen und preislichen Sicherheit abrufen zu können. Darüber hinaus sollen auch Leistungen aus den Gewerken Beschallung, Beleuchtung und Bühnenkonstruktionen über den Vertrag bezogen werden können, die derzeit noch nicht terminiert sind und von denen auch keine weiteren Beschreibungen existieren.
Beschallungsleitungen
Ausgeschrieben werden Beschallungs- und Beleuchtungsleistungen sowie Bühnenkonstruktionen bei Produktionen, die unter der Organisationsherrschaft des SWR stehen.
Nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind Leistungen, bei denen eine oder mehrere der folgenden Ausnahmen vorliegen:
• Die unter Kapitel 5 aufgeführte Beschreibung der einzelnen Leistungskategorien ist nicht ausreichend und aufgrund der Komplexität der Produktion bedarf es einer ausführlichen Beschreibung.
• Die Transport- und Übernachtungskosten übersteigen 20 % der Gesamtkosten.
• Es betrifft eine Produktion, bei der der SWR die Präsentationsfläche eines Kooperationspartners bespielt, der seinerseits an einen anderen Auftraggeber in den ausgeschriebenen Gewerken vertraglich gebunden ist.
• Es handelt sich um eine reine Materialbereitstellung, bei der kein Personal des Auftragnehmers eingesetzt wird und in der Planung und Entwicklung allein dem SWR obliegen.
• Der Zeitraum vom Bekanntwerden des Bedarfs bis zum Beginn der technischen Probe unterschreitet eine Zeitspanne von 10 Werktagen (Samstag und Sonntag gelten nicht als Werktag).
Die Verträge verlängern sich jährlich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mindestens drei Monate vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird
Beleuchtungsleistungen
Ausgeschrieben werden Beschallungs- und Beleuchtungsleistungen sowie Bühnenkonstruktionen bei Produktionen, die unter der Organisationsherrschaft des SWR stehen.
Nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind Leistungen, bei denen eine oder mehrere der folgenden Ausnahmen vorliegen:
• Die unter Kapitel 5 aufgeführte Beschreibung der einzelnen Leistungskategorien ist nicht ausreichend und aufgrund der Komplexität der Produktion bedarf es einer ausführlichen Beschreibung.
• Die Transport- und Übernachtungskosten übersteigen 20 % der Gesamtkosten.
• Es betrifft eine Produktion, bei der der SWR die Präsentationsfläche eines Kooperationspartners bespielt, der seinerseits an einen anderen Auftraggeber in den ausgeschriebenen Gewerken vertraglich gebunden ist.
• Es handelt sich um eine reine Materialbereitstellung, bei der kein Personal des Auftragnehmers eingesetzt wird und in der Planung und Entwicklung allein dem SWR obliegen.
• Der Zeitraum vom Bekanntwerden des Bedarfs bis zum Beginn der technischen Probe unterschreitet eine Zeitspanne von 10 Werktagen (Samstag und Sonntag gelten nicht als Werktag).
Die Verträge verlängern sich jährlich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mindestens drei Monate vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird
Bühnenkonstruktionen
Ausgeschrieben werden Beschallungs- und Beleuchtungsleistungen sowie Bühnenkonstruktionen bei Produktionen, die unter der Organisationsherrschaft des SWR stehen.
Nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind Leistungen, bei denen eine oder mehrere der folgenden Ausnahmen vorliegen:
• Die unter Kapitel 5 aufgeführte Beschreibung der einzelnen Leistungskategorien ist nicht ausreichend und aufgrund der Komplexität der Produktion bedarf es einer ausführlichen Beschreibung.
• Die Transport- und Übernachtungskosten übersteigen 20 % der Gesamtkosten.
• Es betrifft eine Produktion, bei der der SWR die Präsentationsfläche eines Kooperationspartners bespielt, der seinerseits an einen anderen Auftraggeber in den ausgeschriebenen Gewerken vertraglich gebunden ist.
• Es handelt sich um eine reine Materialbereitstellung, bei der kein Personal des Auftragnehmers eingesetzt wird und in der Planung und Entwicklung allein dem SWR obliegen.
• Der Zeitraum vom Bekanntwerden des Bedarfs bis zum Beginn der technischen Probe unterschreitet eine Zeitspanne von 10 Werktagen (Samstag und Sonntag gelten nicht als Werktag).
Die Verträge verlängern sich jährlich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mindestens drei Monate vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung im Angebot auszufüllen.
- Aktueller Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen.
ist (Handelsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister), nicht älter als ein Jahr.
- Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen:
Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von allen Bietern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft
eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/Bietergemeinschaft, sich zur Erfüllung der Eignung anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technischen Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens entsprechend der übernommenen Aufgaben vorzulegen.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
• Versicherungssummen: € 5.000.000,00 pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres beträgt € 10.000.000,00.
• Versicherungssummen: € 100.000,00 pauschal jeweils für Vermögensschäden. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres beträgt € 200.000,00.
Oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden (siehe Anlage 2). Ein Nachweis zur bereits bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.
Kopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie der Krankenkasse (jeweils max. 12 Monate alt) .
Darstellung der Eigenkapitalquote (prozentual) der letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahre.
Bewertung der Eigenkapitalquote mit folgender Gewichtung:
Niederer Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = EK-Quote unter 5% im Schnitt
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = EK-Quote zwischen 5% und 10% im Schnitt
Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = EK-Quote über 10% im Schnitt
Eigenerklärung zur Umsatzentwicklung des Unternehmens im ausgeschriebenen Gewerk in den letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahren.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
• Versicherungssummen: € 5.000.000,00 pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres beträgt € 10.000.000,00.
• Versicherungssummen: € 100.000,00 pauschal jeweils für Vermögensschäden. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres beträgt € 200.000,00.
Oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden (siehe Anlage 2). Ein Nachweis zur bereits bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.
Kopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie der Krankenkasse (jeweils max. 12 Monate alt) .
Darstellung der Eigenkapitalquote (prozentual) der letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahre.
Eigenerklärung zur Umsatzentwicklung des Unternehmens im ausgeschriebenen Gewerk in den letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahren
Mindestens drei Aufträge aus dem jeweiligen Gewerk (Beschallung, Beleuchtung, Bühnenkonstruktionen), die nicht länger als drei Jahre zurück liegen, bei denen ein Rundfunkunternehmen Auftraggeber für eine Hörfunk- bzw. Fernsehaufzeichnung oder Live-Sendung gewesen ist. Folgende Angaben sind zu machen:
o Name des Auftraggebers oder Rundfunkanstalt
o Auftragsvolumen in Euro
o Ausführungstermin und Dauer
o Ort der Ausführung
o Beschreibung des Auftrags inkl. eingesetzter Technik mit Benennung des Herstellers, Angabe des eingesetzten Personals, das Konzept, die Methode und welche Künstler/ Gruppen)
Der Auftraggeber behält sich vor, von den angegebenen Referenzen Erfahrungsberichte einzuholen.
Die Bewertung der eingereichten Referenzen (B4) erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden danach bewertet, ob und in welchem Grad sie der auszuschreibenden Leistungen nahekommen.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der auszuschreibenden Leistung.
Niederer Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Die Referenz ist nicht mit unseren Anforderungen vergleichbar.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Die Referenz ist mit unseren Anforderungen teilweise vergleichbar
Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Die Referenz ist mit unseren Anforderungen überwiegend vergleichbar.
Sehr Hoher Zielerfüllungsgrad (30 Pkt.) = Die Referenz ist mit unseren Anforderungen vergleichbar.
Mindestens drei Aufträge aus dem jeweiligen Gewerk (Beschallung, Beleuchtung, Bühnenkonstruktionen), die nicht länger als drei Jahre zurück liegen, bei denen ein Rundfunkunternehmen Auftraggeber für eine Hörfunk- bzw. Fernsehaufzeichnung oder Live-Sendung gewesen ist. Folgende Angaben sind zu machen:
o Name des Auftraggebers oder Rundfunkanstalt
o Auftragsvolumen in Euro
o Ausführungstermin und Dauer
o Ort der Ausführung
o Beschreibung des Auftrags inkl. eingesetzter Technik mit Benennung des Herstellers, Angabe des eingesetzten Personals, das Konzept, die Methode und welche Künstler/ Gruppen)
Der Auftraggeber behält sich vor, von den angegebenen Referenzen Erfahrungsberichte einzuholen.
- Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten. Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss / müssen die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der oben genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland