Durchführung des Werkbuslinienverkehrs und von Sonderfahrten des KIT Referenznummer der Bekanntmachung: 8311/320
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Werkbuslinienverkehrs und von Sonderfahrten des KIT
Los 1: Durchführung des Werkbuslinienverkehrs des KIT durch Busse und Bahnen (Bahn-verkehr ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung). Hierbei handelt es sich um Schichtlinien zum und vom KIT sowie um Pendelverkehre auf dem Betriebsgelände.
Los 2: Durchführung von Sonderfahrten des KIT, die auf Abruf stattfinden.
Werkbuslinienverkehr des KIT
Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Durchführung des Werkbuslinienverkehrs des KIT durch Busse und Bahnen (Bahnverkehr ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung). Hierbei handelt es sich um Schichtlinien zum und vom KIT sowie um Pendelverkehre auf dem Betriebsgelände.
Zwei Optionen für den AG zur Verlängerung um jeweils ein
weiteres Jahr
Sonderfahrten des KIT
Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Durchführung von Sonderfahrten des KIT, die auf Abruf stattfinden
Zwei Optionen für den AG zur Verlängerung um jeweils ein
weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung
Die Deckungssummen dieser Haftpflichtversicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen (Deckungssummen p.a.):
EUR 7.500.000, -- für Personenschäden (EUR 2.500.000, -- pro Person) EUR 500.000, -- für Sachschäden
EUR 100.000,-- für Vermögensschäden.
1. Angaben zur Qualifikation des Personals
2. Angaben zur Fahrzeugtechnik
3. Angaben zu Fuhrpark und Fahrer
1. Das vom Bieter eingesetzte Personal verfügt über mindestens gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, ist im Besitz eines Führerscheins der Klasse D und verfügt über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.
2. Alle zum Einsatz kommenden Fahrzeuge sind mit Klimaanlage ausgestattet. Mindestens 40% der Fahrzeuge entsprechen mindestens der Schadstoffnorm Klasse 6. Kein Fahrzeug entspricht einer Schadstoffnorm, die schlechter als Klasse 4 (grüne Plakette) ist.
3. Vorhaltung von wenigstens 20 Fahrzeugen, davon mindestens 5 Fahrzeuge mit mindestens 50 Sitzplätzen und der entsprechenden Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrer, einschließlich Krankheitsvertretungen, im Umkreis von max. 30 km zum Einsatzort KIT (Campus Nord).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y036D8D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland