Stillegung Deponie Hohberg - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: TD 2022.20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stillegung Deponie Hohberg - Planungsleistungen
Ingenieurleistungen zur Stilllegung der Deponie Hohberg gemäß § 41 bis § 44 HOAI 2021
Stadt Pforzheim
Die Stadt Pforzheim hat 2003 bei zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe die Stilllegung der Deponie Hohberg zum 31.05.2005 angezeigt. Seit dieser Zeit laufen die Arbeiten zur Profilierung und Oberflächenabdichtung der Deponie. Die Bauabschnitte BA I, II, III und IVa sind abgeschlossen. Die Oberflächenabdichtungen sind hier fertiggestellt. Bei den Bauabschnitten BA IVb und V sind die Profilierungsarbeiten abgeschlossen und es wurde eine provisorische Folie aufgebracht. Es wird unterschieden in Profilierungsabschnitte und Bauabschnitte (BA) der Oberflächenabdichtung. Für den Profilierungsabschnitt IV ist noch eine Ausführungsplanung erforderlich. Für die Bauabschnitte IVb, V, VI und VII der Oberflächenabdichtung ist ebenfalls noch die Ausführungsplanung erforderlich. Nach den jetzigen Genehmigungen ist für die Böschungsbereiche eine Kombidichtung aus Asphalt und Kapillarsperre vorgesehen und für den Plateaubereich ein Asphalt-dichtung und mineralische Abdichtung. Aufgrund der zur Zeit laufenden fachlichen Diskussionen über die Ein- oder Zweilagigkeit von Asphaltdichtungen, ist noch unklar, wie der endgültige Aufbau der Oberflächenabdichtung zu gestalten ist. Die für die weitere Stilllegung erforderlichen Ingenieurleistungen sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens ist.
Objektplanung Ingenieurbauwerke Teil 3, Abschnitt 3, HOAI, 2021; Leistungsphasen 5 bis 9 (alle Grundleistungen) Für die Bauabschnitte der Oberflächenabdichtung BA IVb, V, VI und VII;
Objektplanung Ingenieurbauwerke Teil 3, Abschnitt 3, HOAI, 2021; Leistungsphasen 1 bis 9 (alle Grundleistungen) Für die Sanierung des DSW-Pumpschachts und die Sanierung der zugehörigen Basisdrainage
Örtliche Bauüberwachung Anlage 12.1 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5), HOAI 2021
(Besondere Leistungen wie in LPH 8 genannt)
Besondere Leistungen
- Erstellung eines vorläufigen QM-Planes nach BQS
- Durchführung von Standsicherheitsnachweisen gem. GDA-Empfehlungen (z.B. GDA E2-6 und 2-7)
- Durchführung von Setzungsberechnungen
- Erstellung von Pflichtenheft / Leistungsverzeichnis für Fremdüberwachungsleistungen
Weitere Besondere Leistungen nach Bedarf
auf Nachweis bei Bedarf nur nach Beauftragung durch den AG
Zahl der erreichten Punkte nach Eignungsprüfung. Bei Punktegleichheit ab Rang 4 entscheidet das Los!
Bewerber, die die Mindestpunktzahl von 50 nicht erreicht haben, werden nicht
zur Angebotsabgabe aufgefordert!
Ausschlusskriterien:
Fristgerechter Eingang der Bewerbung
Rechtsverbindliche Unterzeichnung
Ausschlussgründe nach § 124 (7) GWB
Einreichung Teilnahmeantrag
Erläuterung Rechtsform Bewerber + Vertreter
Verpflichtungserklärung Mindestlohn
Auskunft über wirtschaftliche Verknüpfung
Eigenerklärung über Jahresumsätze der letzten 3 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Büros, die folgende Kriterien erfüllen:
1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/ Ingenieur tätig zu werden;
2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen;
3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürlicheoder juristische Personen gestellt werden.
Nachweis des Bewerbers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. € für Personenschäden und für sonstige Schäden vorliegt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen bei Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung als Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Eine dementsprechende rechtsverbindliche Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben unter Nennung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft und des geschäftsführenden Mitglieds jeweils mit Name und Adresse.
Auskünfte darüber, auf welche Art der Bewerber, auf den Auftrag bezogen, in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet; bei Eignungsleihe nach § 47 VgV ist eine Verpflichtungserklärung des in Anspruch genommenen Unternehmens vorzulegen.
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens über vergleichbare Projekte (15 P)
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens im Bereich der örtlichen Bauüberwachung (15 P)
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens im Bereich der Planung von
Oberflächenabdichtungen (15 P)
Referenz des Bewerbers/Unternehmens im Bereich der Planung von Oberflächenabdichtungen mit Kapillarsperren (15 P)
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens im Bereich der Planung von
Oberflächenabdichtungen mit Asphaltdichtungen (15 P)
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens im Bereich der Planung von Sickerwasserschächten (15 P)
Qualität, Vollständigkeit und Gesamteindruck der eingereichten Bewerbungsunterlagen (10 P)
Teilnahmeberechtigt sind Büros, die folgende Kriterien erfüllen:
1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in derBundesrepublik Deutschland als Architekt/ Ingenieur tätig zu werden;
2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen;
3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürlicheoder juristische Personen gestellt werden.
Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft (wenn gegeben)
Siehe Bewerbungsbedingungen in den Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu Stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt ihre Angebote mit Hilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Zentrale Vergabestelle der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System,
— Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung,
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Zentralen Vergabestelle der Stadt Pforzheim,
— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg,
— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 desStaatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 05.10..2022, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württembergan die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.