2022-0458 Verwertung / Entsorgung / Deponierung von belasteten Bodenaushub/Bauschuttgemisch (AVV 170504) des Projektes "Erweiterung Betriebshof Hochfeld" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0458
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0458 Verwertung / Entsorgung / Deponierung von belasteten Bodenaushub/Bauschuttgemisch (AVV 170504) des Projektes "Erweiterung Betriebshof Hochfeld"
Transport, Lagerung, Verwertung / Entsorgung / Deponierung von ca. 85.500 Tonnen (t) belasteten Bodenaushub/Bauschuttgemisch der Abfallschlüssel-Nr. 170504 (AVV 17 05 04) für die Baureifmachung der Erweiterungsfläche des Projektes "Erweiterung Betriebshof Hochfeld".
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 47053 Duisburg
Im Rahmen des Projektes "Erweiterung des Betriebshofes Hochfeld" in Duisburg Hochfeld der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR fallen Mengen an belasteten Bodenaushub/Bauschuttgemisch an, der fachgerecht transportiert, behandelt, entsorgt bzw. deponiert werden muss.
Die Zusammensetzung/Analyse der Fraktion kann den beiliegenden Prüfberichten der ASMUS + PRABUCKI INGENIEURE BERATUNGSGESELLSCHAFT MBH für die Proben MP 1 bis MP 10 Probennummer: 2103API0905 bis 0914 vom 09.-18.03.21 entnommen werden. Die Fraktionen sollen von der AN oder ihren Unterauftragnehmern in gesonderten Fahrzeugen (Sattel) zu einer Entsorgungsanlage/Deponie transportiert werden und anschließend einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Entsorgung/Deponierung zuführen.
Die Verladung des belasteten Aushubmaterials erfolgt bauseits.
Um eine Beseitigung des Schadstoffpotentials der Aushubmaterialien zu gewährleisten ist ausschließlich eine gesicherte Ablagerung auf einer nach den Vorgaben der Deponieverordnung genehmigten Deponie zugelassen.
Da die Bodenmengen nach der Auskofferung nochmal beprobt und analysiert werden, können sich die Mengen aufgrund neuer Belastungswerte (Z.1 bis DK III) verändern und einen anderen Entsorgungsweg (Anlage, Deponie) notwendig machen.
Aufnahme, Transport und Entsorgung/Deponierung der angelieferten Abfallmengen der Fraktion.
Die zu bearbeitenden Entsorgenden/Deponierenden Mengen voraussichtlich im Leistungszeitraum Oktober/November 2022 - April/Mai 2023 stellen sich wie folgt dar:
- 10.000 t Boden Z 1.1
- 1.500 t Boden Z 1.2
- 1.000 t Boden Z 2
- 58.000 t Boden/Bauschuttgemisch Z 1.2
- 15.000 t Boden/Bauschuttgemisch Z 2
Zulagepositionen (ca. je 100 t):
- Boden DK 1
- Boden DK 2
- Boden DK 3
- Boden/Bauschuttgemisch DK 1
- Boden/Bauschuttgemisch DK 2
- Boden/Bauschuttgemisch DK 3
Die Mengenangaben, Kalkulationswerte der Entsorgungsmaßnahme, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für den Durchführungszeitraum zugesagt werden. Die vorgenannten Positionen der Deponieklassen 1 bis 3 (DK 1 - DK 3) sind Zulagepositionen und könnten im Durchführungszeitraum von der vorgenannten Menge über- als auch unterschritten werden bzw. - aufgrund der final durchgeführten Bodenproben - auch gar nicht anfallen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat mittels
1) Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
sowie, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mittels
2a) Handelsregisterauszug
oder, sofern ein Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels
entsprechender Eigenerklärung, dass ein Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist
oder
2b) dass das Unternehmen in das Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels
2c) Nachweise der Eintragung in das Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Lagerung und Behandlung/Verwertung, Deponierung von belasteten Boden und Steinen/Bauschuttgemisch (AVV 170504) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Lagerung und Behandlung/Verwertung, Deponierung von belasteten Boden und Steinen/Bauschuttgemisch (AVV 170504) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
- siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022;
- siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDXP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.