66000120 - Vergabe freiberufliche Leistungen - Tiefbauamt, Theodor-Heuss-Straße, Umgestaltung mit baulichen Radwegen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_THeuss_ING
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
66000120 - Vergabe freiberufliche Leistungen - Tiefbauamt, Theodor-Heuss-Straße, Umgestaltung mit baulichen Radwegen
In der Theodor-Heuss-Straße in S-Mitte sollen beidseitig baulich getrennte Radwege mit einer Regelbreite von 3 m hergestellt und die Seitenräume umgestaltet werden. Im Rahmen der Umgestaltung ist geplant, die bestehenden Bäume in runden Einzelbeeten einzufassen. Zusätzlich ist der Bau von Gehwegüberfahrten geplant. In den Seitenräumen müssen abschnittsweise die Gehwegflächen, für die Anlage der baulichen Radwege und Gehwegüberfahrten, angepasst werden. Auf Höhe der Gymnasiumstraße wird ein neuer signalisierter Überweg eingerichtet. Die beiden im Projektbereich liegenden Bushaltestellen werden im Rahmen des Projektes barrierefrei ausgebaut. Die Beläge der beiden Richtungsfahrbahnen müssen saniert werden.
Stuttgart
- Planung Verkehrsanlagen nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 4, § 47 Leistungsbild, Leistungsphasen 1 - 9 u. besondere Leistungen (örtliche Bauüberwachung, Prüfung und Aufbereitung der Bestandsaufnahme, Detaillierte Bauphasenplanung/Baustellenlogistikplanung, Erstellen Verkehrszeichenpläne, Erstellen Umleitungspläne, Koordination der Leitungsträger, Öffentlichkeitsarbeit, Verkehrskoordination und Verkehrsroutine)
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Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Hinweis zum genannten Endtermin: unverbindliche Baufertigstellung.
Gemäß Vertrag werden keine Vertragstermine vereinbart, Laufzeit des Vertrags endet mit Fertigstellung der
vertraglich vereinbarten Leistung ( Ende LPH 9)
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
1.1) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) fest angestellten, technischen Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte:
- bis zu 3 Vollzeitbeschäftigte: 0 Punkte,
- mehr als 3 und bis zu 6 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte,
- mehr als 6 Vollzeitbeschäftigte: 100 Punkte.
2) Fachliche Eignung Bewerber:
2.1) Referenzobjekt 1: Verkehrsanlagen mindestens Honorarzone III - Planungsphase:
a) Projekttyp:
- allgemeines Verkehrsanlagenprojekt: 0 Punkte,
- Verkehrsanlagenprojekt mit bis zu 500 m Radverkehrsanlage: 50 Punkte,
- Verkehrsanlagenprojekt mit mehr als 500 m Radverkehrsanlage: 75 Punkte,
- Verkehrsanlagenprojekt mit mehr als 500 m Radverkehrsanlage als baulicher Radweg: 100 Punkte.
b) Einbindung von unterschiedlichen Verkehrsarten:
- Maßnahme ohne nennenswerten Verkehr: 0 Punkte,
- Maßnahme mit Einbindung von Fußgängerwegen und Kfz-Verkehr: 50 Punkte,
- Maßnahme auf Hauptverkehrsstraße mit Einbindung von Fußgängerwegen, Kfz-Verkehr und LSA: 75 Punkte,
- Maßnahme auf Hauptverkehrsstraße mit Einbindung von Fußgängerwegen, Kfz-Verkehr, LSA und Bushaltestellen: 100 Punkte.
c) Anrechenbare Baukosten (Verkehrsanlagen), netto:
- kleiner 2,0 Mio. €: 0 Punkte,
- ab 2,0 Mio. € und kleiner bis 5,0 Mio. €: 15 Punkte,
- ab 5,0 Mio. €: 25 Punkte.
d) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Verkehrsanlage nach HOAI durch den Bewerber:
- LP 2: 13 Punkte,
- LP 3: 17 Punkte,
- LP 5: 10 Punkte,
- LP 6: 7 Punkte,
- LP 7: 3 Punkte.
e) Jahr Ende Leistungserbringung (Abschluss Leistungsphase 7):
- bis 31.12.2017 oder Planung noch nicht abgeschlossen: 0 Punkte,
- ab 01.01.2018: 25 Punkte.
2.2) Referenzobjekt 2: Verkehrsanlagen mindestens Honorarzone III - Ausführungsphase (kann sich auch um Referenzprojekt 1 oder 3 handeln):
a) Projekttyp:
- allgemeines Verkehrsanlagenprojekt: 0 Punkte,
- Verkehrsanlagenprojekt mit bis zu 500 m Radverkehrsanlage: 25 Punkte,
- Verkehrsanlagenprojekt mit mehr als 500 m Radverkehrsanlage: 50 Punkte,
- Verkehrsanlagenprojekt mit mehr als 500 m Radverkehrsanlage als baulicher Radweg: 75Punkte.
b) Bauphasen:
- Bis zu 15 Bauphasen: 0 Punkte,
- mehr als 15 und bis zu 30 Bauphasen: 50 Punkte,
- mehr als 30 Bauphasen: 75 Punkte.
c) Verkehrssicherung während der Bauzeit:
- Maßnahme ohne nennenswerten Verkehr: 0 Punkte,
- Maßnahme unter Verkehr mit entsprechender Verkehrssicherung: 25 Punkte,
- Maßnahme auf Hauptverkehrsstraße unter Verkehr und provisorischer LSA mit entsprechender Verkehrssicherung: 50 Punkte.
d) Anrechenbare Baukosten (Verkehrsanlagen): siehe 2.1) c).
e) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Verkehrsanlage nach HOAI durch den Bewerber:
- LP 8: 15 Punkte,
- örtliche Bauüberwachung: 35 Punkte.
f) Jahr der Fertigstellung/Verkehrsfreigabe:
- bis 31.12.2018 oder noch nicht fertiggestellt: 0 Punkte,
- ab 01.01.2019: 25 Punkte.
2.3) Referenzobjekt 3: Verkehrsanlagen mindestens Honorarzone III (kann sich auch um Referenzprojekt 1 oder 2 handeln):
a) Projekt im innerstädtischen Bereich (Mehrfachauswahl möglich):
- Projekt mit Erfüllung der Vorgaben der DIN 18040-3 oder vergleichbaren Regelungen (Barrierefreiheit): 35 Punkte,
- Projekt mit stark belasteten Pflaster-, Platten- oder Sonderbelägen (mindestens BK 3,2): 35 Punkte,
- Projekt mit Pflasterflächen größer 2.500 m2 (Gesamtfläche): 35 Punkte,
- Projekt mit Einbindung von Pflanzbeeten/Bäumen: 35 Punkte,
- Projekt mit Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der Bauphase: 35 Punkte.
b) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Verkehrsanlage nach HOAI durch den Bewerber:
- LP 2: 8 Punkte,
- LP 3: 11 Punkte,
- LP 5: 6 Punkte,
- LP 6: 4 Punkte,
- LP 7: 2 Punkte,
- LP 8: 6 Punkte,
- örtliche Bauüberwachung: 13 Punkte.
c) Anrechenbare Baukosten (Verkehrsanlagen): siehe 2.1) c).
d) Jahr der Fertigstellung/Verkehrsfreigabe: siehe 2.2) f).
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Gesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder Studien- und Ausbildungsnachweise (Mindestbedingung: Bauingenieur oder Vergleichbares)
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Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 2,0 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe),
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
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Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben. (Ausschlusskriterium)
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Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. (Ausschlusskriterium)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben:
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
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Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. .
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen.
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Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen.
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Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).