Durchführung investigativer Maßnahmen zum Zwecke der Nachforschung und Ermittlung dopingrelevanter Sachverhalte im Sinne des Art. 5.8 WADC/ NADC i.V.m. Art. 11f ISTI/ 9 SfDE/IS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nada.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung investigativer Maßnahmen zum Zwecke der Nachforschung und Ermittlung dopingrelevanter Sachverhalte im Sinne des Art. 5.8 WADC/ NADC i.V.m. Art. 11f ISTI/ 9 SfDE/IS
Die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) führt gemäß Ziffer 5.8 Welt Anti-Doping Code (WADC) sowie Ziffer 5.8 des Nationalen Anti-Doping Codes (NADC21) Untersuchungen und Ermittlungsmaßnahmen durch, um Informationen betreffend mögliche Dopingverstöße sowie zur Entwicklung eines zweckmäßigen, intelligenten und angemessenen Dopingkontrollplans zu ermitteln. Art und Umfang der Ermittlungsmaßnahmen bestimmt die NADA nach eigenem Ermessen auf Basis des International Standard for Testing and Investigations sowie des Standards für Dopingkontrollen und Ermittlungen.
Mit dieser Ausschreibung sucht die NADA ein*e Dienstleister*in, der*die sie im Bereich Intelligence & Investigation bei den notwendigen Ermittlungen in ihrem Zuständigkeitsbereich unterstützt.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein*e Dienstleister*in gesucht, der*die die NADA durch Intelligence & Investigations-Leistungen bei der Durchführung der oben beschriebenen Ermittlungsmaßnahmen unterstützt.
Zu den Aufgaben der Auftragnehmer*in gehören dabei - Umfassende Aufklärungs- und Ermittlungsleistungen zur Aufklärung und/oder Aufdeckung von potentiellen Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen (z.B. die Befragung von Hinweisgebern, die Bewertung erhaltener Informationen, die Abfrage und Recherche digitaler Informationen etc.)
- Die Erstellung von digitalen Profilen von verdächtigen Personen (Persons of Interest – POI) – Sportler*innen, Trainer*innen, Ärzt*innen, anderes Betreuerpersonal -, die im Verdacht stehen, in Dopingaktivitäten verwickelt zu sein, sowie Ermittlung mithilfe von Open-Source-Informationen und Social-Media-Analysen.
- Proaktive und kontinuierliche Open-Source-Recherchen von Nachrichtenquellen, Foren und sozialen Medien, um relevante Informationen und potenzielle neue ermittlungsdienliche Hinweise für die Anti-Doping- Organisation zu sammeln
- Bei Bedarf die Durchführung von Ermittlungen vor Ort
- Das Anbieten von Schulungs- und Informationsveranstaltungen und/oder -unterlagen, um das Personal der NADA in den Bereichen Open Source Intelligence (OSINT), Analyse sozialer Medien, Human Intelligence (HUMINT) und fortgeschrittene I&I- und Datenanalysetools fort- und weiterzubilden.
Einen wesentlichen Teil der Leistungen der Auftragnehmer*in wird dabei die Unterstützung der NADA im Social Media Monitoring und bei Netzwerk-Recherchen und Fallanalysen ausmachen. Von der Auftragnehmer*in wird außerdem erwartet, dass sie umfassende, moderne technische Hilfsmittel zur Verfügung stellt, um die innovative Fortentwicklung der I&I-Arbeit voranzutreiben.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2023.
Die Vergütung erfolgt nach Aufwand auf Stundenbasis. Eine genaue Vorhersage, wie viele Stunden pro Jahr anfallen, ist nicht möglich, da der Aufwand der Auftragnehmer*in u.a. von der Anzahl der Verdachtsfälle und der Schwierigkeit der Ermittlungen abhängt. Auf Basis von Erfahrungswerten ist pro Jahr mit einem Aufwand im Umfang von ungefähr 660 Arbeitsstunden zu rechnen. Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt und der Auftraggeberin maximal 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen, beträgt der maximale, mögliche Stundensatz der Auftragnehmer*in 150 € netto (inkl. notwendiger Reisekosten oder sonstiger Nebenkosten). Angebote von Bieter*innen, die einen höheren Stundensatz anbieten, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Auftrag kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt mithin 3 Jahre. Bei den Verlängerungsoptionen handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin. Die/die Auftragnehmer*in hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Vertragslaufzeit. Wird eine Verlängerungsoption nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende von der Auftraggeberin gezogen, endet der Vertrag zum Jahresende, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1 2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt 2 3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Formblatt 3 4. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist.
5. Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen, Formblatt 4 Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt 5. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie einen aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein*e Bieter*in hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der*die Bieter*in zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 5 beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (vergleichbar sind Intelligence und Investigation-Leistungen, z.B. Social Media Monitoring, Netzwerk-Recherchen, Fallanalysen o.Ä.), Formblatt 6.
2) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung. Alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird, Formblatt 7.
Zu 1) Mindestens erforderlich ist ein Gesamtumsatz von 500.000 Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zu 2) Erforderlich ist eine Betriebshafthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein*e Bieter*in hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 5) beifügen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass das/die Drittunternehmen die Leistung erbringen, für die ihre Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
1) Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzleistungen, Formblatt 8
Zu 1: Mindestens gefordert sind zwei Referenzprojekte, im Rahmen derer Untersuchungen unter Einsatz von Open Source Intelligence durchgeführt wurden. Die Referenzen müssen jeweils aus den letzten drei Jahren stammen, d.h. in diesem Zeitraum vollständig oder teilweise durchgeführt worden sein; in jedem Fall ist ein Mindest-Tätigkeitszeitraum von 4 Monaten notwendig. Mindestens eine der beiden Referenzen muss einen Bezug zum organisierten Sport (z.B. durch Projekte mit nationalen und internationalen Sportfachverbänden, Veranstaltern großer Sportwettkämpfe (Olympische Spiele, Weltmeisterschaften, kontinentale Großveranstaltungen) oder der Welt Anti Doping Agentur (WADA) aufweisen.
- Die besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes werden Vertragsbestandteil.
- Für den*die Bestbieter*in wird vor Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bieter*innen auf der Vergabeplattform www.subreport.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen.
3. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.subreport.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter*innen sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/