Tunnel - Erweiterung K 7532 / Aufstieg B 30 Referenznummer der Bekanntmachung: LRABIB-2021-0015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riedlingen
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.biberach.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tunnel - Erweiterung K 7532 / Aufstieg B 30
Der Landkreis Biberach plant derzeit die Verlängerung der Nordwestumfahrung Biberach (K 7532) bis zum Anschluss an die B 30. Die Maßnahme wird umgangssprachlich "Aufstieg B 30" genannt. In einem Abschnitt der Strecke, verläuft die Straße im Tunnel. In 2018/2019 wurde für die Maßnahme eine Machbarkeitsstudie für die Tunnellösung erstellt. Darauf aufbauend wurde im Rahmen eines Variantenvergleichs die Vorzugsvariante ermittelt. Die Vorzugsvariante hat einen zweistreifigen Querschnitt eine Tunnellänge von ca. 900 m. Die Trasse des Aufstieg B 30 hat eine Gesamtlänge von ca. 1,8 Kilometer. Der Bereich des Tunnelabschnittes hat eine Längsneigung von 5 %.
Kosten:
Die geschätzten Gesamtbaukosten der Maßnahme betragen brutto ca. 80 Mio. €, wovon ca. 54 Mio. € der Baukosten den Tunnelabschnitt (ohne Betriebstechnik) betreffen. Die Kosten für die Betriebstechnik werden derzeit angesetzt mit rund 7,5 Mio. €.
88400 Biberach
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI: LP 2 (teilweise), 3, 4, 6, 7 sowie LP 5 optional,
- Tragwerksplanung gemäß HOAI: LP 3 und 6 sowie LP 4+5 optional,
- Planung Technische Ausrüstung (Betriebstechnik) gemäß HOAI: LP 2, 3, 6 und 7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tunnel - Erweiterung K 7532 / Aufstieg B 30
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.