Rathaus der Zukunft mg+ -Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: RdZ-2021-006-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moenchengladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaus der Zukunft mg+ -Projektsteuerung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Projektsteuerung für das Rathaus der Zukunft mg+ in Mönchengladbach. Die Leistungen werden voraussichtlich im August 2022 vergeben. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen 2026 abzuschließen.
Mönchengladbach
Mit dem Projekt "Rathaus der Zukunft mg+" verfolgt die Stadt Mönchengladbach das Ziel, die Anzahl der aktuell 26 Standorte der städtischen Verwaltung zu reduzieren. Für den neuen zentralen Standort stehen drei innerstädtische Gebäudekomplexe am Markt im Stadtteil Rheydt zur Verfügung. Hier sollen auf ca. 55.000 qm BGF u.a. Arbeitsplätze für voraussichtlich 1.700 Mitarbeitende der Verwaltung mit einem Servicezentrum für die Einwohnerschaft sowie eine Stadtteilbibliothek, Einzelhandelsflächen und die Filiale der Stadtsparkasse Mönchengladbach Rheydt untergebracht werden. Die bestehenden Gebäude verschiedener Epochen und Typologien beinhalten u.a. das historische Rathaus und ein Karstadt-Warenhaus. Sie sind teilweise als Einzeldenkmal bzw. als Denkmalbereich gelistet.
Ziel der Stadt Mönchengladbach ist ein innovativer Gebäudekomplex zeitgenössischer Architektur und Nutzungsorganisation, welcher durch Neubau, Umbau und Sanierung eine nachhaltige Lösung schafft, die gleichermaßen der Geschichte und dem Selbstverständnis und Zukunftszielen der Stadt Mönchengladbach Rechnung trägt, diese in seiner Architektur zeigt und insgesamt ein attraktives und funktionales Arbeitsumfeld und ein einladendes Haus für die Bevölkerung schafft.
Zu diesem Zweck wurde im Januar 2019 ein Planungswettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren ausgelobt, aus dem das Architekturbüro sop architekten GmbH als 1. Preisträgerin und erfolgreicher Bieterin für die Leistungen der Objektplanung hervorging. Wesentliche und vom Preisgericht gewürdigte Entwurfsmerkmale sind dabei die Ausbildung der Nordfassade als "gläserne Wand" und die damit einhergehende Transparenz, die Integration der denkmalgeschützten Bausubstanz, die stadträumliche Konfiguration, die innere Organisation der Neubauten sowie das Konzept der erweiterten Nachhaltigkeit im Sinne von "Cradle-to-Cradle".
Das Projektgebiet umfasst ca. 23.500 qm. Das Budget beträgt ca. 144,4 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300 und 400.
Nach Abschluss des Architektenwettbewerbs haben sich insbesondere aufgrund der vom Unternehmen aufgegebenen Nutzung des Karstadt-Gebäudes und aktueller politischer Entwicklungen einige Randbedingungen des Projekts geändert. Die deshalb erforderliche Anpassung des Wettbewerbsentwurfs der sop architekten GmbH ebenso wie insbesondere der Planungsziele Nutzung, Kosten und Termine (und damit auch des der Bekanntmachung beigefügten Vertrages) findet derzeit statt und wird spätestens bis zur Aufforderung einer verbindlichen Angebotsabgabe abgeschlossen sein und den Bietenden mitgeteilt werden. Von wesentlichen Änderungen ist jedoch nicht auszugehen.
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung. Zunächst beauftragt werden - wie auch aus § 3 Ziff. 3.3 des beigefügten Mustervertrags für die Projektsteuerung ersichtlich - die Leistungen bis einschließlich der Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2.
Siehe Anlage 4 zur Auftragsbekanntmachung (Vertragsmuster mit Anlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD0D4GV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Absatz 3 GWB wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.