Synthese polymerer, mit Paclitaxel beladener Mizellen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0432-OK_d
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Synthese polymerer, mit Paclitaxel beladener Mizellen
Synthese polymerer, mit Paclitaxel beladener Mizellen
Universitätsklinikum Aachen AöR 52074 Aachen
Das Universitätsklinikum Aachen AöR schrieb hier die Herstellung von Mizellen, die mit Paclitaxel beladen sind und auf Polymeren basieren, zum Nachweis einer GMP-konformen, hochskalierbaren Produktion aus. Von dem bietenden Unternehmen wurde neben der Durchführung der Aufskalierung der Mizellensynthese ebenfalls erwartet, dass passende begleitende analytische Methoden entwickelt werden, um die Reinheit der Vorprodukte und der Mizellen zu garantieren, sodass am Ende der Projektlaufzeit die Mizellen in der Zulassung für ein IMPD (Investigational Medicinal Product Dossier) verwendet werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ardena Holding NV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gent
NUTS-Code: BE234 Arr. Gent
Postleitzahl: 9030
Land: Belgien
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://ardena.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD8Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de