Umbau und Erweiterung Grundschule Helpup in Oerlinghausen, Vergabeverfahren Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ 108/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oerlinghausen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 33813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oerlinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung Grundschule Helpup in Oerlinghausen, Vergabeverfahren Objektplanung Gebäude
Die zum Kreis Lippe (Nordrhein-Westfalen) gehörende Bergstadt Oerlinghausen beabsichtigt den teilweisen Umbau sowie
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Bergstadt Oerlinghausen ist Trägerin der Grundschule Helpup, gelegen Lagesche Str. 26, 33813 Oerlinghausen, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen. Die Grundschule Helpup ist eine von zwei städtischen Grundschulen der Stadt. Die Grundschule Helpup ist in verschiedenen Gebäuden unterschiedlichen Alters untergebracht, die sich über ein größeres Areal erstrecken. Auf Basis einer vorliegenden Vorplanung ist beabsichtigt, einen Erweiterungsbau anstelle der jetzigen Verwaltung zu errichten. Die Abwicklung des Umbaus und der Erweiterung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, um den Schulbetrieb in den anderen Gebäudeteilen während der Baumaßnahme zu sichern. Die auf dem Gelände vorhandene Sporthalle soll erhalten bleiben und wird während der gesamten Maßnahme weiter benutzt. Bei der Planung sollen nach Möglichkeit umweltfreundliche Baustoffe berücksichtigt werden. Baustoffe, Materialien und Konstruktionen sollen notwendige Reinigungs-, Instandhaltungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen auf ein notwendiges Minimum reduzieren. Die technische Gebäudeausrüstung soll schlank ausgeführt werden und mit möglichst wenig aktiven technischen Komponenten auskommen. Ein wichtiges Ziel ist die Erreichung einer Zuwendung für energetische Maßnahmen ( „Effizienzhaus 55“). Vorläufige Kosten (brutto): Kostengruppen KG 300 (Baukonstruktion) von EUR 1.911.523,00 und in KG 400 (Technische Anlagen) von EUR 574.500,00, insgesamt 2.437.713,38. Die hier abgefragten Architektenleistungen betreffen die Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (vgl. § 34 Abs. 3 HOAI). Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal 3 Beauftragungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Beauftragungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 Abs. 3 HOAI, Leistungsphasen 1 und 2 dabei eingeschränkt. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung und Vertrag . Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Weitere Beauftragungsstufen wären die Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 2) sowie die Leistungsphasen 8 und 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 3). Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 1), Leistungsphasen 1 und 2 dabei eingeschränkt, anschließend bei Fortsetzung des Projekts die Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Bauftragungsstufe 2) sowie die Leistungsphasen 8 und 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Bauftragungsstufe 3). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Beauftragungsstufen nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung und Vertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32107
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.