Umbau und Erweiterung Grundschule Helpup in Oerlinghausen, Vergabeverfahren Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ 108/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oerlinghausen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 33813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oerlinghausen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umbau und Erweiterung Grundschule Helpup in Oerlinghausen, Vergabeverfahren Objektplanung Gebäude

Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ 108/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die zum Kreis Lippe (Nordrhein-Westfalen) gehörende Bergstadt Oerlinghausen beabsichtigt den teilweisen Umbau sowie

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 217 056.53 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bergstadt Oerlinghausen ist Trägerin der Grundschule Helpup, gelegen Lagesche Str. 26, 33813 Oerlinghausen, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen. Die Grundschule Helpup ist eine von zwei städtischen Grundschulen der Stadt. Die Grundschule Helpup ist in verschiedenen Gebäuden unterschiedlichen Alters untergebracht, die sich über ein größeres Areal erstrecken. Auf Basis einer vorliegenden Vorplanung ist beabsichtigt, einen Erweiterungsbau anstelle der jetzigen Verwaltung zu errichten. Die Abwicklung des Umbaus und der Erweiterung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, um den Schulbetrieb in den anderen Gebäudeteilen während der Baumaßnahme zu sichern. Die auf dem Gelände vorhandene Sporthalle soll erhalten bleiben und wird während der gesamten Maßnahme weiter benutzt. Bei der Planung sollen nach Möglichkeit umweltfreundliche Baustoffe berücksichtigt werden. Baustoffe, Materialien und Konstruktionen sollen notwendige Reinigungs-, Instandhaltungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen auf ein notwendiges Minimum reduzieren. Die technische Gebäudeausrüstung soll schlank ausgeführt werden und mit möglichst wenig aktiven technischen Komponenten auskommen. Ein wichtiges Ziel ist die Erreichung einer Zuwendung für energetische Maßnahmen ( „Effizienzhaus 55“). Vorläufige Kosten (brutto): Kostengruppen KG 300 (Baukonstruktion) von EUR 1.911.523,00 und in KG 400 (Technische Anlagen) von EUR 574.500,00, insgesamt 2.437.713,38. Die hier abgefragten Architektenleistungen betreffen die Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (vgl. § 34 Abs. 3 HOAI). Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal 3 Beauftragungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Beauftragungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 Abs. 3 HOAI, Leistungsphasen 1 und 2 dabei eingeschränkt. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung und Vertrag . Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Weitere Beauftragungsstufen wären die Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 2) sowie die Leistungsphasen 8 und 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 3). Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept Qualität der zu erwartenden Leistung (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7) / Gewichtung: 36
Qualitätskriterium - Name: Berufserfahrung des Projektleiters (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7) / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Referenzen Projektleitung (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7) / Gewichtung: 14
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 1), Leistungsphasen 1 und 2 dabei eingeschränkt, anschließend bei Fortsetzung des Projekts die Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Bauftragungsstufe 2) sowie die Leistungsphasen 8 und 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Bauftragungsstufe 3). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Beauftragungsstufen nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.

Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung und Vertrag.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 127-362021
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32107
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 217 056.53 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

 

Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat

 

Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2022

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