Teilneubau und Sanierung des Friedrich-Spee-Gymnasiums in Geldern Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2022-PL-02-GBG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: D-47608
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geldern-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilneubau und Sanierung des Friedrich-Spee-Gymnasiums in Geldern
Planungsleistungen der Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3, 7 und 8 (Los 1, jeweils LPH 1-9 HOAI) und der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 4-6 (Los 2, jeweils LPH 1-9 HOAI) für den Teilneubau und die Sanierung des städtischen Friedrich-Spee-Gymnasiums in Geldern.
Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8
Städtisches Friedrich-Spee-Gymnasium, Friedrich-Spee-Straße 25, 47608 Geldern
Planungsleistungen im Leistungsbild technische Ausrüstung für die Anlagengruppen
- 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen),
- 2 (Wärmeversorgungsanlagen),
- 3 (Lufttechnische Anlagen),
- 7 (nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen),
- 8 (Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken)
jeweils in den Leistungsphasen 1-9 HOAI.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung jeweils für die Anlagengruppen 1-3, 7 und 8;
- Stufe 2: Leistungsphase 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung jeweils für die Anlagengruppen 1-3, 7 und 8;
Auf die Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen der weiteren Stufe nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern er spätestens 3 Monate nach der Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der vorangegangenen Stufe beauftragt wird.
Technische Ausrüstung ALG 4-6
Städtisches Friedrich-Spee-Gymnasium, Friedrich-Spee-Straße 25, 47608 Geldern
Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen
- 4 (Starkstromanlagen),
- 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen),
- 6 (Förderanlagen)
jeweils in den Leistungsphasen 1-9 HOAI.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung jeweils für die Anlagengruppen 4-6;
- Stufe 2: Leistungsphase 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung jeweils für die Anlagengruppen 4-6;
Auf die Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen der weiteren Stufe nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern er spätestens 3 Monate nach der Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der vorangegangenen Stufe beauftragt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung ALG 4-6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTY65D4G1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.