Objektplanung Aufbau einer FTTB-Netzinfrastruktur Herzebrock-Clarholz Referenznummer der Bekanntmachung: 5066/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzebrock-Clarholz
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33442
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herzebrock-clarholz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Aufbau einer FTTB-Netzinfrastruktur Herzebrock-Clarholz
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz plant zur Sicherung der digitalen Zukunft die Errichtung und anschließende Verpachtung einer flächendeckenden und zukunftssicheren NGA-Infrastruktur im Außenbereich ihres Gemeindegebiet. Das technische Konzept sieht eine FTTB Netzinfrastruktur vor, die eine 100-prozentige Erschließung aller Haushalte und Gewerbetreibenden sicherstellen soll. Der Aufbau und die Dimensionierung erfolgt anhand der Vorgaben des Bundesförderprogramms "Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Version 4.1)" vom 02.04.2019. Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz beabsichtigt die finale Netzplanung mit dem gesondert zu be-auftragenden Pächter abzustimmen, um Knoten- und Verteilerstandorte, Anbindung der POP-Standorte und eventuell vorhandene Bestandsnetze sowie besondere Netzstrategien berücksichtigen zu können. Ziel der Ausschreibung war es ein Planungsbüro zu beauftragen, dass von der vollumfänglichen Planung des Netzes über die Vorbereitung der notwendigen Bauausschreibungen bis hin zur Bauüberwachung und zum Abschluss des Projektes die erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen übernehmen wird. Die hierzu notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen waren Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Gemeinde Herzebrock-Clarholz 33442 Herzebrock-Clarholz
Gegenstand des Auftrags waren die Planungsleistungen entsprechend dem Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Vorhaben "Aufbau einer FTTB-Netzinfrastruktur" in Herzebrock-Clarholz.
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 4 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 4 und 5 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 6 bis 8) und 3. Beauftragungsstufe (LPh 9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Aufbau einer FTTB-Netzinfrastruktur Herzebrock-Clarholz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzebrock-Clarholz
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33442
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6DQ7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland