DUI Logistikdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 34-22 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-klinikum-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
DUI Logistikdienstleistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bestellung, Lagerhaltung, anforderstellengerechte Kommissionierung, Transport, Belieferung und Versorgungsassistenz an die Anforderstellen im Haus von medizinischen Verbrauchsartikeln sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf in der von dem Auftraggeber vorgegebenen Form, Anzahl, Ausführung als Lager- oder Durchlaufartikel.
BG Klinikum Duisburg gGmbH Großenbaumer Allee 250 47249 Duisburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bestellung, Lagerhaltung, anforderstellengerechte Kommissionierung, Transport, Belieferung und Versorgungsassistenz an die Anforderstellen im Haus von medizinischen Verbrauchsartikeln sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf in der von dem Auftraggeber vorgegebenen Form, Anzahl, Ausführung als Lager- oder Durchlaufartikel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44379
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6D7N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).