Unterstützung einer Initiative zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur Referenznummer der Bekanntmachung: 487-003852-00-101-79520
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung einer Initiative zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur
Rahmenvereinbarung für die Unterstützung einer Initiative zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur in der NRW.BANK
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Die externe Unterstützung soll folgende Leistungen umfassen:
- Expertise zur Konzeption und Strukturierung der aktiven Kulturarbeit
- Vorbereitung, Durchführung (Moderation) und Nachbereitung der Workshops im Zuge einzelner thematischer Initiativen
- Ggfls. Vorbereitung und Durchführung von Coachingmaßnahmen zur Befähigung der Teilnehmer an einzelnen Initiativen
- Aufbereitung von Ergebnissen und Ableitung entscheidungsreifer Handlungsempfehlungen für das Top-Management, ggfls. inklusive Teilnahme an entsprechenden Sitzungen
- Expertise für die Konzeption begleitender Kommunikationsmaßnahmen sowie neuer Formate zur Inspiration und Unterstützung einer dauerhaften aktiven Kulturarbeit
- Expertise für die Konzeption eines praktikablen Monitorings
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Unterstützung einer Initiative zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DAAY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.