Agenturleistungen im Marketing und Kommunikation
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 171-484809)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.westfalentarif.de
Abschnitt II: Gegenstand
Agenturleistungen im Marketing und Kommunikation
Konzeption und Durchführung der Kommunikations- und Werbemaßnahmen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt wie folgt:
Kriterium Preis 45% (1. Unterkriterium Budgetplan, weiter unterteilt in: Preis-/Leistungsverhältnis (Kostenvergleich zwischen den Wettbewerbern) zu 5%, Anteil der Agenturleistungen am Gesamtbudget (Verhältnis von Agentur- und Fremdleistungen) zu 7%, Transparenz/ Qualität der Aufstellung (Kostenplan für alle Aufgaben) zu 13%/ 2. Unterkriterium Preisliste, weiter unterteilt in: Transparenz/ Qualität der Aufstellung (Honorarliste, Stundensätze, Reisekosten, Agenturleistungen für Beratung, Konzeption, Layout/Gestaltung, Redaktion, Programmierung etc.) zu 10%, Umgang mit AE Provision, Weiterberechnung Kosten Drittanbieter (bspw. Druckerei, Lettershop, Fotograf, Bilderpool, Programmierung, Animation etc.) zu 10%) Kriterium Skizzierung einer Kampagne, Gestaltungskonzept inkl. Maßnahmenplan für das MieterTicket 55% (1. Unterkriterium strategische Herleitung (Herangehensweise der Agentur und strategische Herleitung; Sind alle Herausforderungen berücksichtigt) zu 20%, 2. Unterkriterium Gestaltungskonzept / Visualisierung (Gestalterische Umsetzung, Visualisierung des strategischen Konzeptes) zu 15%, 3. Unterkriterium Maßnahmenauswahl (Geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung der Kampagne) zu 10%, 4. Unterkriterium Mediaplan (Kampagnenbudgetierung, Zeitliche Strukturierung der Kampagne) zu 10%)
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag übermittelt der Bewerber die geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung. Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB durch folgende Unterlagen nach:
0 Einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 01.06.2022 datiert); hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
0 Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat: Eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche;
0 Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Eine formlose Erklärung, weshalb für uns keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Dieser Nachweis ist als Original bzw. beglaubigte Kopie beigelegt und liegt bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit erforderlich von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben vor.
0 Alternativ zu den in Vordruck 3 geforderten Erklärungen sowie dem Handelsregisterauszug oder dessen Äquivalent habe(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV beigefügt; die Verpflichtung zur etwaigen nachträglichen Beibringung der vorgenannten Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers gemäß § 50 Abs. 2 VgV ist mir/uns bekannt.
Die Nachweise liegen bei Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (die Referenzen nach Vordruck für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft) und soweit erforderlich von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben vor. Des Weiteren hat der Bieter folgende Erklärungen abzugeben (die Formulare sind abzurufen unter https:// www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formular):
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB und Korruptionsbekämpfungsgesetz (EU-Verfahren) 2. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (EU-Verfahren) Im Bedarfsfall:
3. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung 4. Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe 5. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag übermittelt der Bewerber die geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung. Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB durch folgende Unterlagen nach:
0 Einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 01.06.2022 datiert); hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
0 Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat: Eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche;
0 Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Eine formlose Erklärung, weshalb für uns keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Dieser Nachweis ist als Original bzw. beglaubigte Kopie beigelegt und liegt bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit erforderlich von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben vor.
0 Alternativ zu den in Vordruck 3 geforderten Erklärungen sowie dem Handelsregisterauszug oder dessen Äquivalent habe(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV beigefügt; die Verpflichtung zur etwaigen nachträglichen Beibringung der vorgenannten Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers gemäß § 50 Abs. 2 VgV ist mir/uns bekannt.
Die Nachweise liegen bei Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (die Referenzen nach Vordruck für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft) und soweit erforderlich von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben vor. Des Weiteren hat der Bieter folgende Erklärungen abzugeben (die Formulare sind abzurufen unter https:// www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formular):
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB und Korruptionsbekämpfungsgesetz (EU-Verfahren) 2. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (EU-Verfahren) Im Bedarfsfall:
3. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung 4. Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe 5. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher Ausschlusskriterien:
Keine Referenzen angegeben,
alle Gründe nach §§ 123, 124 GWB,
Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen,
Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019) Angaben zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019),
Bankerklärung (Aussage der Hausbank über die bestehende Geschäftsbeziehung inkl. einer Darstellung der gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens),
Betriebshaftpflichtversicherung (Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen, Max. 6 Monate alt, mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 500 TEUR für Vermögensschäden, Vorlage einer Versicherungspolice ist nicht ausreichend).
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen,
wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Vorstellung des Teams, das voraussichtlich für die Auftragsdurchführung eingesetzt wird, mit Angabe von: Name, beruflicher Qualifikation, beruflicher Werdegang/ Hintergrund, Aufgabe im Rahmen der Auftragserfüllung, für ausländische Bewerber: Erklärung zur Überwindung der Sprachbarriere;
Vorlage von Referenzen über in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachte vergleichbare Leistungen (Vordruck 2; siehe Auflistung unten) zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind. Der Auftraggeber sieht dies nur als gegeben an, wenn der Bewerber nachweist, dass er für die im Vordruck 2, siehe Auflistung unten,
dargestellten Bereiche entsprechende Referenzen nachweist, die nicht älter als aus dem Jahr 2019 sind. Zudem sind Name und Anschrift des jeweiligen Referenzgebers und Beschreibung der erbrachten Referenzleistung nach Art, Umfang und Leistungszeitraum aufzuführen. Eine entsprechende Referenz ist wenigstens anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen. Es handelt sich um eine Mindestbedingung. Kommt ein Bewerber dem nicht nach, wird er im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
- Zwei Referenzen zu
Strategie & Konzeption (z.B. Marketing-Strategie-Entwicklung, Branding & Positionierung,
Corporate Identity & Design, Kampagnen-Konzeption, Marketing-Planung, Content-Strategie,
Mediaplanung) - Zwei Referenzen zu
Konzeption & Durchführung crossmedialer (print / digital) Kampagnen - Eine Referenz zu
Kommunikation & Werbung in der ÖPNV-Branche - Zwei Referenzen zu
Online (komplexe Internetseite, Apps, SEO, SEA, SEM, digitale Marketingprojekte, innovative Werbeformate).
- Eine Referenz zu
Programmierung von Inhalten für Websites in TYPO3 -
Angaben zu Referenzen müssen umfassen: Nicht älter als aus 2019, Name und Anschrift des jeweiligen Referenzgebers und Beschreibung der erbrachten Referenzleistung nach Art, Umfang, Wert und Leistungszeitraum.
- Hinweis 1: Bewerber können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter
berufen. Zudem müssen bei Bewerbergemeinschaften die Referenzen nicht für alle Mitglieder, aber für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
- Hinweis 2: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen
Leistungen erforderlich sind. Der Auftraggeber sieht dies nur als gegeben an, wenn der Bewerber nachweist, dass er für die unten dargestellten Bereiche entsprechende Referenzen nachweist, die nicht älter als aus dem Jahr 2019 sind. Zudem sind Name und Anschrift des jeweiligen Referenzgebers und Beschreibung der erbrachten Referenzleistung nach Art, Umfang und Leistungszeitraum aufzuführen. Eine entsprechende Referenz ist wenigstens anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen. Es handelt sich um eine Mindestbedingung. Kommt ein Bewerber dem nicht nach, wird er im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
III.1.4) Prüfung der Teilnahmeanträge Die Teilnahmeanträge werden auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit geprüft.
Der Auftraggeber (AG) kann Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden Anhand der in der Bewertungsmatrix genannten Punkteverteilung wird der Auftraggeber 3-5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die 3-5 (je nach Festlegung des AG) Bewerber, die alle Mindestanforderungen nach vorstehender Bewertungsmatrix erfüllen und die die 3-5 (je nach Festlegung des AG) höchsten Gesamtpunktzahlen nach der in vorstehender Bewertungsmatrix genannten Punkteverteilung erreichen, werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert: Ergeben sich auf Basis dieser Punkteverteilung keine 3-5 (je nach Festlegung des AG) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es – im Falle der Festlegung auf 5 Bewerber – auf Platz 5 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 6. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid (Beispiel: der AG will 5 Teilnehmer auswählen, 3 Teilnehmer ab Platz 5 haben gleiche Punktzahl, es gibt also dreimal Platz 5 und dann erst wieder Platz 8: der Platz 5 wird dann zwischen diesen 3 punktgleichen Bewerbern ausgelost).
Die Festlegung, ob bei entsprechender Anzahl geeigneter Bewerber 3, 4 oder 5 Teilnehmer zur Erstangebotsabgabe aufgefordert werden, trifft der AG nach sachgerechten Gründen. Ein sachgerechter Grund für eine Festlegung auf 3 Bewerber könnte es z. B. sein (ohne dass sich der AG hierauf festlegt), wenn es einen größeren (Punkt-) Unterschied zwischen zwei Bewerbern auf den Plätzen 3 und 4 gibt.
Liegen weniger als 3 geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den geeigneten Teilnehmern durchzuführen.
Anforderungen an Angebote, Verfahrensablauf Nur diejenigen (bis zu) 3-5 (je nach Festlegung des AG) Bewerber, die der Auftraggeber anhand der genannten Kriterien im Teilnahmewettbewerb ausgewählt hat, werden vom Auftraggeber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
III.1.5) Sonstiges Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung; es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet. Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.
Bewerber können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nachweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bewerber sich im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen entsprechend der Vordrucke sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (Vordruck 3) sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen Referenzen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Erklärung der formalen Einhaltung sämtlicher Vorgaben des Angebotes und Erklärung der inhaltlichen Einbeziehung der Anlagen (aus dem Anschreiben) in das Angebot.