Beschaffung eines HLF 20 für die Feuerwehr Erkelenz Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-VgV-2022/64
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkelenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines HLF 20 für die Feuerwehr Erkelenz
Als Ersatzbeschaffung für ein älteres Einsatzfahrzeug wird ein neues HLF 20 beschafft. Dieses Fahrzeug soll in Verbindung mit den in der Feuerwehr Erkelenz vorhandenen Fahrzeugen die Eigenschaften so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in der technischen Hilfeleistung und Brandbekämpfung berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen. Hierbei wird eine Aufteilung in die (Fach-)lose "Fahrgestell" (Los 1a) und "Aufbau" (Los 1b) als Los 1 und "Feuerwehrtechnische Beladung" als Los 2 vorgenommen. Die Fachlose "Fahrgestell" (Los 1a) und "Aufbau" (Los 1b) sind zusammen anzubieten.
Fahrgestell und Aufbau
Feuerwache Erkelenz Richard-Lucas-Straße 1 41812 Erkelenz
Mit dem Los 1 werden Fahrgestell und Aufbau für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) ausgeschrieben.
Für das Fahrgestell muss es in Erkelenz bzw. der nahen Umgebung der Kommune (maximal ca. 50 km) eine geeignete und vom Fahrzeuglieferanten anerkannte Vertragswerkstatt geben. Eventuell notwendige Überführungen im Rahmen des Fahrzeugaufbaus sind mit dem Auftraggeber abzusprechen, entsprechend auszuweisen und ggf. in die Kalkulation einzuberechnen. Die geforderten maximalen Abmessungen sind bei der Fahrgestellauswahl zu berücksichtigen. Auf eventuelle Besonderheiten ist gesondert hinzuweisen, diese sind ggf. in einem Nebenangebot entsprechend zu berücksichtigen und zu erläutern.
Gelten die Angebotspreise für den Aufbau für ein HLF 20 nur in Verbindung mit einem Fahrgestell eines speziellen Herstellers oder in einer speziellen Ausführung oder Ausstattung, so ist dies zu vermerken. Die unterschiedlichen Angebotspreise für Aufbauten auf den anderen angebotenen Fahrgestellen sind dann anzugeben. Alle Schubfächer und Klappen sowie alle eingebauten Geräte müssen dauerhaft so gesichert sein, dass ein ungewolltes Öffnen bzw. Herausfallen während der Fahrt und im Falle eines Unfalles wirksam verhindert wird. Beim Ausbau ist unbedingt darauf zu achten, dass logisch zusammenhängende Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Auf die diesbezügliche Vorbemerkung in der feuerwehrtechnischen Beladungsplanung wird eindringlich verwiesen. Für die Zusammenfassung der Baugruppen sind möglichst baugleiche, zumindest aber maßabgestimmte, ausreichend stabile Kunststoffbehälter (Euro-Norm-Behälter: Die Außenmaße müssen auf Euro-Paletten Norm 1.200mm x 800mm abgestimmt sein) zu verwenden, sofern nicht anderes angegeben ist. Der Behälterinhalt ist jeweils auf der Stirn- und Rückseite am Behälter zu beschriften! Leerräume sind konsequent zu nutzen bzw. nutzbar zu machen!
Alle verwendeten Orts- bzw. Richtungsangaben oder Bezeichnungen (wie links, rechts, etc.) sind immer in Fahrtrichtung zu sehen.
Optionalpositionen werden verwendet, wenn erst nach Auswertung der Angebote entschieden werden kann, ob die bezeichnete Position beauftragt wird oder nicht. Dies kann technischen, taktischen oder wirtschaftlichen Erwägungen geschuldet sein. Optionalpositionen können neben eigenständigen Leistungen auch Alternativen oder Ergänzungen zu einer davor genannten Normalposition darstellen, hierauf wird dann in der Beschreibung gesondert hingewiesen. Sofern durch den Bieter realisierbar, sollten immer möglichst alle Optionalpositionen angeboten werden.
Unklarheiten
Befinden sich in den Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Aufraggeberin unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 01.10.2022 bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
Feuerwehrtechnische Beladung
Feuerwache Erkelenz Richard-Lucas-Straße 1 41812 Erkelenz
Mit dem Los 2 wird die feuerwehrtechnische Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) ausgeschrieben.
Die Beladungsplanung des HLF 20 entspricht im Wesentlichen der DIN-14530-27. Die Beladung wurde aufgrund von Einsatzerfahrungen und örtlichen Vorgaben geändert bzw. ergänzt. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Beladung soll möglichst komplett im Fahrzeug untergebracht werden. Die Anordnung der Beladung in den Geräteräumen basiert auf sieben Geräteräumen (G1 - GR). Es ist besonderer Wert darauf zu legen, dass zusammengehörige Ausrüstung (bspw. Kettensäge und Zubehör, verschiedene Werkzeugkästen) logisch zusammengehörig gelagert werden. Aufgrund der gewünschten Leiterentnahmeeinrichtung soll die Dachbeladung auf möglichst wenige Komponenten reduziert werden. Beim Ausbau ist darauf zu achten, dass sinnvolle Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Für die Zusammenfassung der Baugruppen sind möglichst baugleiche - zumindest aber maßabgestimmte - ausreichend stabile Kunststoffbehälter (in Euro-Palettenmaßteilung) zu verwenden. Der Behälterinhalt ist jeweils auf der Stirn- und Rückseite am Behälter deutlich lesbar zu beschriften. Auf ausreichenden Freiraum zur einfachen Lagerung und Verstauung (auch im nicht mehr neu-verpackten Zustand) ist zu achten. Dies gilt insbesondere für die Lagerung der Atemschutztechnik. Die Beladungsplanung (Zuordnung zu den Geräteräumen) ist als erster Vorschlag bindend und darf nur nach Rücksprache geändert werden. Ist eine Anordnung nicht möglich, so ist mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten. Sollten Ihres Erachtens Verbesserungen oder Ergänzungen am Beladeplan vorgenommen werden, so sind Alternativ-/Ergänzungsangebote zulässig.
Das anzubietende Los 2 umfasst die Lieferung aller mit den Ausnahmen in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Gegenstände der feuerwehrtechnischen Beladungsplanung. Eventuelle Hinweise in den Preisfeldern sind bitte bei der Kalkulation zu beachten. Durch den Auftraggeber beigestellte oder durch den Aufbauhersteller zu liefernde Beladungsgegenstände werden nicht bepreist.
Hinweis: Die Nummerierung in der Leistungsbeschreibung entspricht nicht exakt der DIN 14530-27!
Optionalpositionen werden verwendet, wenn erst nach Auswertung der Angebote entschieden werden kann, ob die bezeichnete Position beauftragt wird oder nicht. Dies kann technischen, taktischen oder wirtschaftlichen Erwägungen geschuldet sein. Optionalpositionen können neben eigenständigen Leistungen auch Alternativen oder Ergänzungen zu einer davor genannten Normalposition darstellen, hierauf wird dann in der Beschreibung gesondert hingewiesen. Sofern durch den Bieter realisierbar, sollten immer möglichst alle Optionalpositionen angeboten werden.
Unklarheiten
Befinden sich in den Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Aufraggeberin unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 01.10.2022 bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen in den letzten 3-5 Jahren
Soweit Leistungen an andere Unternehmen übertragen werden:
- Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen,
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen
Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller.
Weiterhin sind folgende Unterlagen unterschrieben und gestempelt oder elektronisch signiert dem Angebot beizufügen:
- Kenntnis Bieterfragen
- Ergänzende Vertragsbedingungen
- S. 106 der Leistungsbeschreibung über die Gewährleistung sowie die Serviceleistung sowie die Responsezeiten
- - Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)
Die Zahlung der Auftragssumme erfolgt jeweils zu 1/3 bei Auftragsvergabe, bei Rohbauabnahme und bei Fertigstellung. Über die Zahlung des ersten Drittels unmittelbar nach Auftragsvergabe ist seitens des Auftragnehmers dem Auftraggeber eine Bankbürgschaft zur Verfügung zu stellen. Diese wird bei Zahlung des zweiten Drittels (Rohbauabnahme) seitens des Auftraggebers aufgelöst bzw. zurückgegeben.
Vorgesehene Ausführungsfrist:
Die Auslieferung des Fahrzeuges soll möglichst kurzfristig, muss aber spätestens in 30 Monaten nach Auftragserteilung erfolgen. Der jeweilige Bieter definiert mit der Abgabe des Angebotes einen voraussichtlichen Liefertermin, der nach Zuschlag innerhalb der genannten Bindefrist bindend wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Erkelenz, Raum 45, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
Das Eröffnungsverfahren wird durch zwei Vertreter/Vertreterinnen der Zentralen Vergabestelle sowie durch eine(n) Vertreter/Vertreterin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erkelenz durchgeführt.
Bieter sind beim Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich elektronisch über den Vergabemarktplatz darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 01.10.2022 bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
*
B) Sofern zutreffend, sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,
- Erklärung betr. Bietergemeinschaft
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
(siehe "Optionale Unterlagen" bei den Vergabeunterlagen).
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C) Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB. Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an.
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D) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sonstige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern (siehe Vergabeunterlagen).
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E) Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW bzw. dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen bzw. des Landes NRW.
*
Nebenangebote sind zugelassen, allerdings nur in Verbindung mit einem Hauptangebot. Darüber hinaus gilt Folgendes: Pauschalfestpreisangebote werden nicht akzeptiert.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6YXN5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de