Stromlieferung 2023 ff Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-101
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ascheberg
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59387
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ascheberg.de/
Ort: Billerbeck
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.billerbeck.de/
Ort: Havixbeck
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.havixbeck.de
Ort: Olfen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olfen.de
Ort: Nordkirchen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nordkirchen.de
Ort: Senden
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://senden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung 2023 ff
Lieferung von elektrischer Energie an die Abnahmestellen der Kommunen Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Nordkichen, Olfen und Senden. 12 Lose, ca. 7.345 MWh/Jahr Lieferzeitraum 2023-2025 mit Verlängerungsmögllichkeit.
Sondervertragsabnahmestellen
Kreis Coesfeld
3 Abnahmestellen mit ca. 615 MWh/Jahr, Gemeinde Ascheberg
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf
Tarifabnahmestellen
Kreis Coesfeld
Tarifabnahmestellen, 73 Abnahmestellen mit ca. 748 MWh/Jahr, Gemeinde Ascheberg
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf
Straßenbeleuchtungsabnahmestellen
Kreis Coesfeld
31 Abnahmestellen mit ca. 163 MWh/Jahr, Gemeinde Ascheberg
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf
Sondervertragsabnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Kreis Coesfeld
Stadt Billerbeck, Gemeinde Nordkirchen, Stadt Olfen
8 Abnahmestellen mit ca. 942 MWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf
Tarifabnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Kreis Coesfeld
Stadt Billerbeck, Gemeinde Nordkirchen, Stadt Olfen
199 Abnahmestellen mit ca. 1.771 MWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Straßenbeleuchtungsabnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Kreis Coesfeld
Stadt Billerbeck, Gemeinde Nordkirchen, Stadt Olfen
53 Abnahmestellen mit ca. 571 MWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sondervertragsabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Kreis Coesfeld
Gemeinde Havixbeck
1 Abnahmestellen mit ca. 269 MWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Tarifabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Kreis Coesfeld
Gemeinde Havixbeck
46 Abnahmestellen mit ca. 329 MWh/Jahr.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Straßenbeleuchtungsabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Kreis Coesfeld
Gemeinde Havixbeck
26 Abnahmestellen mit ca. 223 MWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sondervertragsabnahmestellen
Kreis Coesfeld
Gemeinde Senden
7 Abnahmestellen mit ca. 695 MWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Tarifababahmestellen
Kreis Coesfeld
Gemeinde Senden
110 Abnahmestellen mit ca. 598 MWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Straßenbeleuchtungsabnahmestellen
Kreis Coesfeld
46 Abnahmestellen mit ca. 422 MWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU - Bekanntmachung; Angaben zur Berufsgenossenschaft
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer; Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetragEigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen.
Nachweis über die Stromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderwei-tige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisheri-gen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfül-len können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden. bei Angeboten zur Ökostromlieferung für Ökostromlose: Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volu-men in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Liefe-rung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden. Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eig-nung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfü-gen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen. Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt; Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB; 522_EU-Eigenerklärung MiLoG; Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der erwarteten jährlichen Strombezugskosten (nach Zuschlagserteilung); Eigenerklärung des BMWK (Anlage 1.3) für Liefer- und Dienstleistungen nach § 5 der Sanktions-VO RUS
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Ascheberg
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Bürgerforum, Raum E.01
Bieter bzw. deren Bevollmächtigte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWY6Y9W1Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.