Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops) für Schülerinnen und Schüler iRd. Ausstattungsoffensive NRW - zweites Ausstattungsprogramm EU - (REACT EU) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-063-10L
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops) für Schülerinnen und Schüler iRd. Ausstattungsoffensive NRW - zweites Ausstattungsprogramm EU - (REACT EU)
Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops) für Schülerinnen und Schüler iRd. Ausstattungsoffensive NRW - zweites Ausstattungsprogramm EU - (REACT EU)
Adolf-Kolping-Berufskolleg Ina-Seidel-Str. 11 50169 Kerpen
Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt für das in seiner Trägerschaft stehende Adolf-Kolping-Berufskolleg Laptops zu beschaffen.
Die Anschaffung der Tablets sowie des Zubehörs erfolgt im Rahmen der Ausstattungsoffensive NRW (zweites Ausstattungsprogramm EU - REACT-EU).
Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des "REACT-EU" 1. Verordnung (EU) Nr. 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020. Weitere Basis für die Förderung bildet das Operationelle Programm (OP) EFRE NRW 2014-2020, Prioritätsachse 6 "REACT-EU"
Der Beschaffungsumfang richtet sich nach den tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermitteln - sowohl in der Gesamthöhe als auch bezogen auf das schulscharfe Schulförderbudget. Hierbei sind maximale Beträge sowohl in der Gesamthöhe des Beschaffungsumfangs als auch für das einzelne Gerät zu berücksichtigen.
Die unter 1.4.2 genannte Preisobergrenze dient der Einhaltung dieser Vorgaben.
Darüber hinaus sind auch die Schülerzahlen zu berücksichtigen, da keine "Überförderung" (Beschaffung von mehr Geräten als auszustattende Schüler und Schülerinnen bestehen) erfolgen kann.
Die im Preisblatt genannte Menge stellt insofern die maximal zulässige Abnahmemenge dar.
Auf die einschränkenden Ausführungen unter Punkt 1.3.7 dieser Verfahrenserläuterung wird ausdrücklich verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUD4GX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rhein-erft-kreis.de