Spracherkennung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022JBA010
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 153-436876)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kk-service.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spracherkennung
Lizenzen und Hardware für Spracherkennungssoftware „Dragon Medical Direct“ (DMD)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieter-vergabe.kk-service.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=vedDBzdzN9Q%253d
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieter-vergabe.kk-service.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=fKgbJ8KHLTg%253d
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Kauf von Lizenzen zur Nutzung der Spracherkennungssoftware „Dragon Medical Direct“ (DMD), der dazugehörigen Mikrophone zum Diktieren, die Einweisung von Key-Benutzern in die Bedienoberfläche und 36 Monate Pflege der Softwarelizenzen. Die oben genannten Komponenten werden bereits in großer Menge (350 Stück) in allen Knappschaft Kliniken eingesetzt. Im Rahmen der KHZG Anträge aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde ein zusätzlicher Bedarf für rund 500 weitere Lizenzen für die nächsten 3 Jahre ermittelt. Für die aufgeführten Bedarfe werden Einzelpreise abgefragt. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um eine Menge, die auf Basis der KHZG Anträge beruht. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich nach Zuschlag bestellten Mengen. Eine Mindestabnahme oder mengenmäßige Begrenzung wird nicht festgelegt. Die tatsächliche Begrenzung ergibt sich aus der Begrenzung der abrufberechtigten Stellen.
Auftraggeber und Rechnungsempfänger sind folgende Gesellschaften:
• Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
• Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
• Knappschaftsklinikum Saar GmbH
• Klinikum Vest GmbH
• Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
• Klinikum Westfalen GmbH
• Rhein-Maas Klinikum GmbH
Alle Auftraggeber haben KHZG Anträge zur Förderung der Beschaffung gestellt. Vergabestelle, Kontaktstelle ist die Knappschaft Kliniken Service GmbH. Die KKSG schließt im Auftrag der Auftraggeber den Vertrag. Zusätzlich sollen bei Bedarf und folgende Gesellschaften abrufberechtigte Auftraggeber sein:
• Knappschaft Kliniken GmbH
• Knappschaft Kliniken Service GmbH
• Knappschaft Kliniken Akademie GmbH
• DSL-Dienst und Serviceleistungen-GmbH Knappschaftskrankenhäuser Bochum-Langendreer und Bottrop und Gelsenkirchen
• KKS Service GmbH
• Klinikum Vest Service GmbH
• KW Service GmbH
• RMK-Service GmbH
• MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
• MVZ Klinikum Westfalen GmbH
Derzeit werden im Verbund der Knappschaft Kliniken Gesellschaften gegründet, welche Aufgaben aus dem Verbund übernehmen. Diese Gesellschaften werden ebenfalls abrufberechtigt, sobald sie gegründet sind. Geplant sind:
• MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH
• MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
• MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH
• MVZ Klinikum Westfalen GmbH
• MVZ Klinikum Vest GmbH
Die Abrufberechtigten Gesellschaften sind Auftraggeber und Rechnungsempfänger für ihre jeweiligen Bedarfe. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Bestellungen werden durch die Auftraggeber direkt durchgeführt. Rechnungs- und Lieferadressen werden von den jeweiligen Auftraggebern bei der Bestellung angegeben. Die Rechnungs- und Lieferanschriften werden vom Auftragnehmer bei Bedarf kostenlos geändert/ergänzt. Erfüllungsort ist beim jeweiligen Auftraggeber bzw. an der in der Einzelbestellung angegebenen Anlieferadresse. Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Zuschlag. Dier Rahmenvereinbarung verlängert sich drei Mal um jeweils 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 48 Monaten kann der Vertrag grundsätzlich einvernehmlich um jeweils ein Jahr verlängert werden. Abrufe können bis zum letzten Tag der Laufzeit erfolgen. Die Laufzeit der Softwarepflege beläuft sich jeweils auf 36 Monate und kann damit die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überschreiten.
Die Preise im Preisblatt sind Festpreise und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit. Sollte der Hersteller einen Artikel ohne Nachfolgemodell abkündigen entfällt der Artikel. Der Auftragnehmer kann Nachfolgeartikel anbieten. Ein Nachfolgeartikel muss mindestens die Anforderungen an das Vorprodukt erfüllen und darf bezogen auf das Preis-Leistungsverhältnis nicht teurer sein als das Vorprodukt.
Zur Bemessung werden zu den im Preisblatt abgefragten Artikeln Rabattsätze auf den allgemeinen Listenpreis des Herstellers) abgefragt. Bei Nachfolgemodellen wird der Auftragnehmer einen identischen Rabattsatz gewähren. Im Fall neuer Modelle werden die Parteien abstimmen, unter welche Rabattklasse das neue Modell einzugruppieren ist. Sollte keine Einigung zustande kommen, wird das neue Modell nicht Bestandteil des Vertrages. Änderungen der Preise können grundsätzlich eine Änderung der Rangfolge unter den Rahmenvertragspartnern bedingen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Kauf von Lizenzen zur Nutzung der Spracherkennungssoftware „Dragon Medical Direct“ (DMD), der dazugehörigen Mikrophone zum Diktieren, die Einweisung von Key-Benutzern in die Bedienoberfläche und 36 Monate Pflege der Softwarelizenzen. Die oben genannten Komponenten werden bereits in großer Menge (350 Stück) in allen Knappschaft Kliniken eingesetzt. Im Rahmen der KHZG Anträge aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde ein zusätzlicher Bedarf für rund 500 weitere Lizenzen für die nächsten 3 Jahre ermittelt. Für die aufgeführten Bedarfe werden Einzelpreise abgefragt. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um eine Menge, die auf Basis der KHZG Anträge beruht. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich nach Zuschlag bestellten Mengen. Eine Mindestabnahme oder mengenmäßige Begrenzung wird nicht festgelegt. Die tatsächliche Begrenzung ergibt sich aus der Begrenzung der abrufberechtigten Stellen.
Auftraggeber und Rechnungsempfänger sind folgende Gesellschaften:
• Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
• Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
• Knappschaftsklinikum Saar GmbH
• Klinikum Vest GmbH
• Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
• Klinikum Westfalen GmbH
• Rhein-Maas Klinikum GmbH
Alle Auftraggeber haben KHZG Anträge zur Förderung der Beschaffung gestellt. Vergabestelle, Kontaktstelle ist die Knappschaft Kliniken Service GmbH. Die KKSG schließt im Auftrag der Auftraggeber den Vertrag. Zusätzlich sollen bei Bedarf und folgende Gesellschaften abrufberechtigte Auftraggeber sein:
• Knappschaft Kliniken GmbH
• Knappschaft Kliniken Service GmbH
• Knappschaft Kliniken Akademie GmbH
• DSL-Dienst und Serviceleistungen-GmbH Knappschaftskrankenhäuser Bochum-Langendreer und Bottrop und Gelsenkirchen
• KKS Service GmbH
• Klinikum Vest Service GmbH
• KW Service GmbH
• RMK-Service GmbH
• MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
• MVZ Klinikum Westfalen GmbH
Derzeit werden im Verbund der Knappschaft Kliniken Gesellschaften gegründet, welche Aufgaben aus dem Verbund übernehmen. Diese Gesellschaften werden ebenfalls abrufberechtigt, sobald sie gegründet sind. Geplant sind:
• MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH
• MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
• MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH
• MVZ Klinikum Westfalen GmbH
• MVZ Klinikum Vest GmbH
Die Abrufberechtigten Gesellschaften sind Auftraggeber und Rechnungsempfänger für ihre jeweiligen Bedarfe. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Bestellungen werden durch die Auftraggeber direkt durchgeführt. Rechnungs- und Lieferadressen werden von den jeweiligen Auftraggebern bei der Bestellung angegeben. Die Rechnungs- und Lieferanschriften werden vom Auftragnehmer bei Bedarf kostenlos geändert/ergänzt. Erfüllungsort ist beim jeweiligen Auftraggeber bzw. an der in der Einzelbestellung angegebenen Anlieferadresse. Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Zuschlag. Dier Rahmenvereinbarung verlängert sich drei Mal um jeweils 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 48 Monaten kann der Vertrag grundsätzlich einvernehmlich um jeweils ein Jahr verlängert werden. Abrufe können bis zum letzten Tag der Laufzeit erfolgen. Die Laufzeit der Softwarepflege beläuft sich jeweils auf 36 Monate und kann damit die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überschreiten.
Die Preise im Preisblatt sind Festpreise und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit. Sollte der Hersteller einen Artikel ohne Nachfolgemodell abkündigen entfällt der Artikel. Der Auftragnehmer kann Nachfolgeartikel anbieten. Ein Nachfolgeartikel muss mindestens die Anforderungen an das Vorprodukt erfüllen und darf bezogen auf das Preis-Leistungsverhältnis nicht teurer sein als das Vorprodukt.
Zur Bemessung werden zu den im Preisblatt abgefragten Artikeln Rabattsätze auf den allgemeinen Listenpreis des Herstellers) abgefragt. Bei Nachfolgemodellen wird der Auftragnehmer einen identischen Rabattsatz gewähren. Im Fall neuer Modelle werden die Parteien abstimmen, unter welche Rabattklasse das neue Modell einzugruppieren ist. Sollte keine Einigung zustande kommen, wird das neue Modell nicht Bestandteil des Vertrages. Änderungen der Preise können grundsätzlich eine Änderung der Rangfolge unter den Rahmenvertragspartnern bedingen.
In die Rahmenvereinbarung werden alle Bieter aufgenommen, die ein vollständiges Angebot abgegeben und die Eignungskriterien erfüllt haben. Für die Vornahme von Einzelaufträgen wird eine Rangfolge nach der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote vorgenommen. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist zu 100% der Preis maßgeblich. Die Bieter können im Preisblatt Wahlposition 1 oder Wahlposition 2 anbieten. Eine von beiden Wahlpositionen muss angeboten werden. Die Wertung über die
Rangfolge wird nicht gesondert in Bezug auf die einzelnen Wahlpositionen getroffen. Bieter können beide Wahlpositionen anbieten, in dem sie mehrere Hauptangebote einreichen. Die Rangfolge ermittelt sich nach dem preislich günstigsten Wertungspreis (unabhängig von der ausgewählten Wahlposition).Die Einzelaufträge erfolgen dann entsprechend der Rangreihenfolge. Abweichungen von der Rangreihenfolge sind zulässig, wenn:
aufgrund von Preisänderungen seitens eines Auftragnehmers eine
wirtschaftlichere Bestellung bei einem anderen Rahmenvertragspartner
möglich ist
ein Auftragnehmer die in einem Einzelauftrag festgelegte Reaktionszeit oder
die geforderte Qualität der Aufgabenerledigung nicht einhalten kann.
Tag: 06.09.2022
Ortszeit: 10:00
Tag: 16.09.2022
Ortszeit: 10:00
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08.11.2022
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21.11.2022
Tag: 06.09.2022
Ortszeit: 10:00
Tag: 16.09.2022
Ortszeit: 10:00
Es werden zusätzliche Gerätetypen in die Ausschreibung aufgenommen. Die Angebotsfrist wird angepasst.