Einzelaufträge Sprachmittler*innen Referenznummer der Bekanntmachung: 34348-FB56-24-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de/jobcenter
Abschnitt II: Gegenstand
Einzelaufträge Sprachmittler*innen
Es handelt sich hierbei um die Unterstützung bei Kundengesprächen im Bereich der Antragstellung von SGB II Leistungen, von Leistungsangelegenheiten oder auch allgemeinen Angelegenheiten im Bereich der Arbeitsvermittlung. Die Sprachmittler*innen unterstützen die Mitarbeiter*innen des JobCenters bei der Kommunikation mit Menschen mit Migrationshintergrund durch fachkundiges Dolmetschen und Vermittlung von soziokulturellen Fragen vor Ort.
Einzelaufträge zur Sprachmittlung erfolgen von Montag bis Freitag in der Regel zwischen 8 und 15 Uhr in den verschiedenen Standorten des JobCenters Essen. Im Einzelfall können auch Gespräche in den Räumlichkeiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in 47051 Duisburg stattfinden. Es handelt sich hierbei um die Unterstützung bei Kundengesprächen zur Abklärung der Erwerbsfähigkeit.
00000 Essen, NRW Im Einzelfall können auch Gespräche in den Räumlichkeiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in 47051 Duisburg stattfinden.
Das JobCenter Essen verfügt derzeit über verschiedene Standorte im Stadtgebiet Essen.
Während der Öffnungszeiten des JobCenter Essen können durch die Fachkräfte des JobCenters Sprachmittler*innen für Einzelaufträge für folgende Situationen beauftragt werden:
- Es sind komplexe Sachverhalte zu klären
- Es müssen u. U. verbindliche Absprachen getroffen werden
- Es sind konfliktreiche und/oder besonders (kultur-)sensible Gespräche zu führen
- Fachspezifisches Dolmetschen wird benötigt
- Soziokulturelles Hintergrundwissen ist zu vermitteln
- Länderspezifische Unterschiede sind zu erläutern
- Ausgleich bei Kommunikationsstörungen ist gefordert
- Es besteht die Auffassung, dass es nicht hilfreich oder ggf. sogar hinderlich ist, Verwandte, Bekannte oder eine ehrenamtliche Unterstützung zu beteiligen.
Die Gespräche finden entweder in den Beratungsbüros der jeweiligen Standorte oder auch in den Büros der JobCenter Mitarbeiter*innen statt oder in Einzelfällen zur Abklärung einer Erwerbsfähigkeit in den Räumlichkeiten der Deutschen Rentenversicherung in Duisburg.
Zusätzlich können Sprachmittler*innen im Bedarfsfall auch im Rahmen von Telefonkonferenzen zu den terminierten Kundengesprächen nach vorheriger Buchung hinzugeschaltet werden. Die eingesetzten Sprachmittler*innen führen die Gespräche im Fall von Telefonkonferenzen dann aus Gründen des Datenschutzes in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers durch.
Es handelt sich hierbei um die Unterstützung bei Kundengesprächen im Bereich der Antragstellung von SGB II Leistungen, von Leistungsangelegenheiten oder auch allgemeinen Angelegenheiten im Bereich der Arbeitsvermittlung. Die Sprachmittler*innen unterstützen die Mitarbeiter*innen des JobCenters bei der Kommunikation mit Menschen mit Migrationshintergrund durch fachkundiges Dolmetschen und Vermittlung von soziokulturellen Fragen vor Ort.
Für die Beauftragung stellt der Anbieter ein geeignetes Buchungsverfahren für alle Fachkräfte des JobCenters zur Verfügung, das Verfahren ist im Rahmen des Konzeptes zu erläutern.
Termine können seitens der Fachkräfte des JCE für 30 min oder 60 min gebucht werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Termin auch über 60 Minuten hinaus gebucht werden, dabei erfolgt die Abrechnung für jede weitere angefangene Viertelstunde.
Die Vorlaufzeit für die Buchung beträgt in der Regel mindestens 3 Arbeitstage. Eine Bestätigung des Termins seitens des Auftragnehmers ist erforderlich.
Ein Storno der gebuchten Dienstleistung ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.
Der Durchführungszeitraum beginnt mit dem 01.01.2023 und endet am 31.12.2023.
Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Der Vertrag enthält die Option zur einmaligen Vertragsverlängerung und zur Aufstockung des Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bzgl. einer Registerabfrage im Berufs- oder Handelsregister sind im Vordruck D.2.1 entsprechende Angaben zu machen.
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1 und D.3 der Vergabeunterlagen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Datei D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge und entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben
Die eingesetzten Sprachmittler*innen müssen mindestens folgendes vorweisen:
- Nachweis Deutschkenntnisse (mind. Sprachniveau B2 des GER)
- Nachweis über die im Los- und Preisblatt geforderten Sprachen (mind. Sprachniveau C1 GER)
- Erfahrungen oder Kenntnisse im Bildungs- und Sozialwesen
- Kenntnisse über gesellschaftliche und administrative Strukturen eines anderen Landes (Herkunftsland, Land des Auslandsaufenthaltes ...)
- Keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis
Abschnitt IV: Verfahren
Essen
keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YY68
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland