2022-121 Fachplanung TGA Umbau/Brandschutzertüchtigung/Nutzungsänderung Eissporthalle Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-121 DuisburgSport
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.duisburgsport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-121 Fachplanung TGA Umbau/Brandschutzertüchtigung/Nutzungsänderung Eissporthalle
Der Auftrag umfasst die Leistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI, Anlagengruppen 1,2,3,4,5, und 8, für den Umbau, die Brandschutzertüchtigung und die Nutzungsänderung der Eissporthalle Duisburg.
DuisburgSport Margaretenstraße 17-19 47055 Duisburg
Die DuisburgSport als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Duisburg plant den Umbau, die brandschutztechnische Ertüchtigung und die Nutzungsänderung der reinen Eissporthalle für zusätzliche Sondernutzungen.
Eine detaillierte Projektbeschreibung finden Sie in der Anlage.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung LPH 1 bis 8 nach § 55 HOAI der Anlagengruppen 1 bis 5 und 8.
Der Kostenrahmen für die Baumaßnahme beläuft sich auf ca. 3 Mio. EUR/brutto (Kostengruppen 200 - 600 nach DIN 276, Stand 2019 nicht indexiert). Die Kosten sind vorläufig und werden im Rahmen der Planung weiter konkretisiert.
Der Auftrag der Fachplanung Technische Ausrüstung erfolgt stufenweise zunächst bis LPH 3 nach HOAI.
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind die LPH 4 (Stufe 2), LPH 5-7 (Stufe 2), sowie die LPH 8 (Stufe 4).
Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
- Erklärung über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich entsprechende Eigenerklärungen/Nachweise auch von Nachunternehmern vorlegen zu lassen, die nicht zur Herstellung der Eignung herangezogen werden.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigefügt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
- Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (vergleichbarer Dienstleistungen der letzten 3 Jahre) gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nr. 4 VgV (Wertung 10%)
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Wertung 10 %).
- Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten 7 Jahren (Fachplanung Technische Ausrüstung) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Wertung 30 %).
- Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der Person in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wertung 20%).
- Benennung der stellvertretenden Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der Person in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wertung 20%)
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (Wertung 10%).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden.
Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure.
Bedingung für die Ausführung des Auftrages sind die Einhaltung der inhaltlichen Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW). Dies beinhaltet insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3) Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform beim Vergabemarktplatz Metropole Ruhr einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
4) Den höchstens 3 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5) Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen.
Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktzahl. Grundlage für die Auswahl der 3 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
7) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht
werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDE6D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.