Vergabe Planungsleistungen Verkehrsanlagen zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt (Bielefeld)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mobiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Planungsleistungen Verkehrsanlagen zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt (Bielefeld)
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Planungsleistungen Verkehrsanlagen zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt (Bielefeld)
Bielefeld
Die moBiel GmbH als Betreiberin des Bielefelder Stadtbahnnetzes plant die Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 von der heutigen Senne Endstelle bis nach Sennestadt. Die Stadtbahn soll von der heutigen Haltestelle Sennefriedhof bis zur Haltestelle Kreuzkirche entlang der L756 in Nordlage auf einem besonderen Bahnkörper und nach der Haltestelle Kreuzkirche auf dem Sennestadtring und der Elbeallee straßenbündig verkehren. Endpunkt der Stadtbahn soll die Haltestelle Alsterweg sein. Insgesamt ist eine Strecke von 7,5 Kilometern mit 11 bis 12 Haltestellen vorgesehen. Die geschätzten (anrechenbaren) Baukosten für die Verkehrsanlagen betragen ca. 90 Mio. EUR netto. Gegenstand des zu vergebenden Planungsauftrags sind die Grundleistungen der Leistungsphasen Lph 3 - 4 HOAI des Leistungsbildes Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13.1 zu §§ 47 Abs. 2 HOAI sowie folgende Besondere Leistungen: Einarbeitung in die bereits vorliegende Vorplanung, Transformierung der Planung in das örtliche Gauß-Krüger-System, Erstellung eines koordinierten Leitungsplanes. Dabei ist insbesondere die Integration bzw. der Abgleich der anderen Planungen zu erbringen.
Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 sind unmittelbar nach Auftragsvergabe zu beginnen und innerhalb von 8 Monaten abzuschließen.
Die Planungsleistungen der Leistungsphase 4 sind bis zur Abschluss des Planfeststellungsverfahrens (Einreichung voraussichtlich Mitte 2024) zu erbringen, so dass möglichst in 2026 die Bauleistungen ausgeschrieben werden können (LPH 5 bis 7). Die Baumaßnahme wird mit öffentlichen Fördermitteln sowie Eigenmitteln des Bauherrn (moBiel GmbH) finanziert.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, vgl. § 47 Abs. 1 VgV.
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt auf Basis der Angaben zur Anzahl der Beschäftigten sowie insbesondere zur Referenzlage gem. Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung anhand einer Bewertungsmatrix, welche in dem unter Ziff. I.1 genannten Projektraum bereitgestellt wird.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt in 2 Stufen: Mit Auftragsvergabe werden zunächst nur Leistungen der Entwurfsplanung (Lph. 3) beauftragt. Die Weiterbeauftragung mit Leistungen der Genehmigungsplanung (Lph. 4) ist optional. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf dieser zweiten Leistungsstufe besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung seiner beruflichen Befähigung und persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1) Unternehmensdarstellung/Firmenprofil;
2) Auszug aus dem Handelsregister (bei ausländischen Bewerbern Auszug aus vergleichbarem Register, bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 12 Monate);
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123 Abs. 1 und 4, § 124 Abs. 1 GWB;
4) Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG.
5) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) 833/2014
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben vorzulegen:
1) Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (2019, 2020, 2021), getrennt nach Jahren.
2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen i. H. v. mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr durch Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend).
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1) Angaben zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Planungsleistungen der unter Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung bezeichneten Art) mit Projektbeschreibung und Angaben zu den Baukosten KG 300 bis KG 500 nach DIN 276 brutto, dem Auftragswert (Honorarvolumen), den konkret erbrachten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI), zum Leistungszeitraum und sowie dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten; zu den einzelnen Projekten sind nach Möglichkeit Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber beizufügen (Kopie ausreichend);
2) Angaben zur technischen Ausrüstung;
3) Angabe der in den letzten 3 Kalenderjahren (2019, 2020, 2021) jahresdurchschnittlich Beschäftigten, gegliedert nach Architekten/Ingenieuren und sonstigen Mitarbeitern.
Es bestehen folgende Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit:
Zu 1): Der Bewerber/ die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gemeinsam müssen folgende Referenzlage nachweisen:
- Planung einer Stadtbahntrasse inkl. Bahnsteiganlage mit einer Mindestauftragssumme von 150.000,00 Euro (Honorar netto), wobei mindestens Leistungen der Leistungsphasen Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung des Leistungsbilds Objektplanung Verkehrsanlagen vollständig nach dem 01.07.2012 erbracht wurden;
- Planung einer Landes- oder Stadtstraße mit einer Mindestauftragssumme von 100.000,00 Euro (Honorar netto), wobei mindestens Leistungen der Leistungsphasen Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung des Leistungsbilds Objektplanung Verkehrsplanung vollständig nach dem 01.07.2012 erbracht wurden;
Zu 3): Der Bewerber/ die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in der Summe muss/müssen in den letzten drei Kalenderjahren über jeweils mindestens 5 Berufsträger (Ingenieure, Bachelor/Master of Science Engineering) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter verfügt haben.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Besondere Bedingungen folgen aus dem TVgG-NRW und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen wird ausschließlich über den unter Ziff. I.1 genannten Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
2. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich elektronisch in Textform über den unter Ziff. I.1 genannten Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch über das Bewerbertool des Projektraums) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind bitte bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den Projektraum einzureichen.
4. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen. Ebenso behält er sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 5 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Erstangebots abzusehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).