Befragung zu betrieblichen Anpassungen infolge der Anhebung des Mindestlohns (MLK021) Referenznummer der Bekanntmachung: MKL021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baua.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Befragung zu betrieblichen Anpassungen infolge der Anhebung des Mindestlohns (MLK021)
Die Mindestlohnkommission ist nach dem Mindestlohngesetz für die regelmäßige Anpassung sowie die laufende Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns zuständig. Daher beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld ihres vierten Berichts, der bis Juni 2023 vorzulegen ist, eine Reihe von Studien zu beauftragen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Das Ziel ist, die Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro auf die betroffenen Betriebe zu beleuchten sowie deren geplante und bereits realisierte Reaktionen zu untersuchen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Mindestlohnkommission ist nach dem Mindestlohngesetz für die regelmäßige Anpassung sowie die laufende Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns zuständig. Daher beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld ihres vierten Berichts, der bis Juni 2023 vorzulegen ist, eine Reihe von Studien zu beauftragen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Das Ziel ist, die Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro auf die betroffenen Betriebe zu beleuchten sowie deren geplante und bereits realisierte Reaktionen zu untersuchen. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.