Weiterentwicklung der DV-Instrumente im Pegelwesen (FIS-Pegel)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung der DV-Instrumente im Pegelwesen (FIS-Pegel)
Weiterentwicklung der DV-Instrumente im Pegelwesen (FIS-Pegel)
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe
Vertragsgegenstand ist die Weiterentwicklung der DV-Instrumente im Pegelwesen (Fachinformationssystem-Pegel) sowie deren Pflege, Dokumentation und Anpassung an die technischen und fachlichen Anforderungen. FIS-Pegel ist ein EDV-System, wird an der LUBW im Landesintranet eingesetzt und wird bisher von mehr als 250 Nutzern online benutzt. Eine hohe Verfügbarkeit des Systems ist außerordentlich wichtig. FIS-Pegel beinhaltet professionelles Messdatenmanagement für alle Aufgaben der Pegel des Landesmessnetzes an Oberflächengewässern. FIS-Pegel verwaltet sowohl aktive Pegel, wie auch historische Pegel des Landesmessnetzes und Pegel weiterer Messnetze in unterschiedlicher Bearbeitungstiefe.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung ist inkl. der optionalen Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Fortführung der FIS-Pegel-Softwarekonzeption und der Softwareentwicklung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Softwareschneiderei GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YYMQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.