Systemgleiche Weiterentwicklung einer proprietären Software, die für die WestfalenBahn GmbH erstellt wurde

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.westfalenbahn.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Systemgleiche Weiterentwicklung einer proprietären Software, die für die WestfalenBahn GmbH erstellt wurde

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Systemgleiche Weiterentwicklung der bestehenden Software für die Ticketkontrolle, durch Integration der Kontrollfunktion für sog. VDV E-Tickets sowie UIC Tickets.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der mit WestfalenBahn GmbH und AMCON GmbH abzuschließende Vertrag über die Erweiterung der Kontrollsoftware um die E-Ticket Kontrolle umfasst die systemgleiche Weiterentwicklung des UFHO Systems der WestfalenBahn GmbH.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kommt europaweit nur AMCON GmbH für eine Beauftragung in Betracht. Die WfB betreibt Schienenpersonennahverkehr („SPNV“) in Deutschland. Sie ist verkehrsvertraglich verpflichtet, Ticketkontrollsysteme zu jederzeit des Betriebes störungsfrei für die Fahrgäste bereit zu stellen.

AMCON GmbH hat für die WfB eine proprietäre Software für die Ticketkontrollsysteme für die WfB entwickelt, die mit den einhergehenden speziellen Anforderungen an ein Ticketkontrollsystem im SPNV programmiert wurde. Es handelt sich dabei um eine für die Zwecke der WfB individuell auf Grundlage eines Quellcodes konfigurierte Software. Der Quellcode steht im Alleineigentum der AMCON GmbH. Zudem wurden Schnittstellen zu einem angrenzenden Softwaresystem zur Vertriebsabrechnung sowie zu einer Kundenmanagementsoftware implementiert, durch die der zwingend notwendige Austausch von Stammdaten und Abrechnungsdaten zwischen den Systemen erfolgt.

Die WfB hat einen Bedarf an einer Weiterentwicklung des Ticketkontrollsystems, um Funktionen zur Kontrolle verschiedener Fahrscheine gemäß E-Ticket Deutschland Spezifikation sowie Tickets gemäß UIC Spezifikation in das bestehende System zu integrieren. Technisch erforderlich ist dabei eine systemgleiche Weiterentwicklung der proprietär für die WfB programmierten Software, die auf dem Bestandsystem aufbaut und für die der Quellcode weiterentwickelt werden muss. Es ist eine uneingeschränkte Kompatibilität zwischen dem Ticketkontrollsystem und der Erweiterung sicherzustellen. Hierzu ist eine reibungslose Interoperabilität zwischen dem Ticketkontrollsystem und der Erweiterung zwingend notwendig. Wegen den jeweiligen verkehrsvertraglichen Verpflichtungen ist das Ticketkontrollsystem auch während der Erweiterung des Systems im laufenden Fahrgastbetrieb störungsfrei zu jeder Zeit aufrecht zu erhalten. Die Erweiterung hat daher risikofrei bei geringem Umstellungsaufwand zu erfolgen, wobei Systemsicherheit als auch Abwendung von Fehlfunktionen zu gewährleisten ist. Die WfB hat ein Bedürfnis an einer Geringhaltung des Kosten- und Schulungsaufwands, die mit der Erweiterung des Ticketkontrollsystems einhergeht. Weiterhin hat sich der AN durch die Erstellung der Ticketkontrollsoftware UFHO Spezialwissen über die Software sowie die besonderen technischen Anforderungen an ein Ticketkontrollsystem der SPNV Branche angeeignet, das für die Erweiterung unerlässlich ist. Insofern hat er fundierte Kenntnis über die eigens von ihm entwickelte Softwarelandschaft. Der AN verfügt daher über einschlägige fachliche und technische Erfahrung sowie über vertiefte Prozesskenntnisse der im Rahmen des Auftrags neu abzubildenden Kontrollstrukturen, die sich ein Wettbewerber nicht bis zur Zuschlagserteilung aneignen kann. Es gibt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zum Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, ferner ist der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
26/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Gesamtbeschaffungs- bzw. Auftragswert wurde mit „1,00€“ angegeben, da es sich umein Pflichtfeld handelt. Der tatsächliche Auftragswert wird nicht angegeben, da es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gem. § 165 GWB handelt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren gegen diese beabsichtigte Auftragsvergabe ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von zehn (10) Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, zulässig.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/09/2022

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