Systemgleiche Weiterentwicklung einer proprietären Software, die für die WestfalenBahn GmbH erstellt wurde
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.westfalenbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systemgleiche Weiterentwicklung einer proprietären Software, die für die WestfalenBahn GmbH erstellt wurde
Systemgleiche Weiterentwicklung der bestehenden Software für die Ticketkontrolle, durch Integration der Kontrollfunktion für sog. VDV E-Tickets sowie UIC Tickets.
Der mit WestfalenBahn GmbH und AMCON GmbH abzuschließende Vertrag über die Erweiterung der Kontrollsoftware um die E-Ticket Kontrolle umfasst die systemgleiche Weiterentwicklung des UFHO Systems der WestfalenBahn GmbH.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kommt europaweit nur AMCON GmbH für eine Beauftragung in Betracht. Die WfB betreibt Schienenpersonennahverkehr („SPNV“) in Deutschland. Sie ist verkehrsvertraglich verpflichtet, Ticketkontrollsysteme zu jederzeit des Betriebes störungsfrei für die Fahrgäste bereit zu stellen.
AMCON GmbH hat für die WfB eine proprietäre Software für die Ticketkontrollsysteme für die WfB entwickelt, die mit den einhergehenden speziellen Anforderungen an ein Ticketkontrollsystem im SPNV programmiert wurde. Es handelt sich dabei um eine für die Zwecke der WfB individuell auf Grundlage eines Quellcodes konfigurierte Software. Der Quellcode steht im Alleineigentum der AMCON GmbH. Zudem wurden Schnittstellen zu einem angrenzenden Softwaresystem zur Vertriebsabrechnung sowie zu einer Kundenmanagementsoftware implementiert, durch die der zwingend notwendige Austausch von Stammdaten und Abrechnungsdaten zwischen den Systemen erfolgt.
Die WfB hat einen Bedarf an einer Weiterentwicklung des Ticketkontrollsystems, um Funktionen zur Kontrolle verschiedener Fahrscheine gemäß E-Ticket Deutschland Spezifikation sowie Tickets gemäß UIC Spezifikation in das bestehende System zu integrieren. Technisch erforderlich ist dabei eine systemgleiche Weiterentwicklung der proprietär für die WfB programmierten Software, die auf dem Bestandsystem aufbaut und für die der Quellcode weiterentwickelt werden muss. Es ist eine uneingeschränkte Kompatibilität zwischen dem Ticketkontrollsystem und der Erweiterung sicherzustellen. Hierzu ist eine reibungslose Interoperabilität zwischen dem Ticketkontrollsystem und der Erweiterung zwingend notwendig. Wegen den jeweiligen verkehrsvertraglichen Verpflichtungen ist das Ticketkontrollsystem auch während der Erweiterung des Systems im laufenden Fahrgastbetrieb störungsfrei zu jeder Zeit aufrecht zu erhalten. Die Erweiterung hat daher risikofrei bei geringem Umstellungsaufwand zu erfolgen, wobei Systemsicherheit als auch Abwendung von Fehlfunktionen zu gewährleisten ist. Die WfB hat ein Bedürfnis an einer Geringhaltung des Kosten- und Schulungsaufwands, die mit der Erweiterung des Ticketkontrollsystems einhergeht. Weiterhin hat sich der AN durch die Erstellung der Ticketkontrollsoftware UFHO Spezialwissen über die Software sowie die besonderen technischen Anforderungen an ein Ticketkontrollsystem der SPNV Branche angeeignet, das für die Erweiterung unerlässlich ist. Insofern hat er fundierte Kenntnis über die eigens von ihm entwickelte Softwarelandschaft. Der AN verfügt daher über einschlägige fachliche und technische Erfahrung sowie über vertiefte Prozesskenntnisse der im Rahmen des Auftrags neu abzubildenden Kontrollstrukturen, die sich ein Wettbewerber nicht bis zur Zuschlagserteilung aneignen kann. Es gibt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zum Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, ferner ist der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtbeschaffungs- bzw. Auftragswert wurde mit „1,00€“ angegeben, da es sich umein Pflichtfeld handelt. Der tatsächliche Auftragswert wird nicht angegeben, da es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gem. § 165 GWB handelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren gegen diese beabsichtigte Auftragsvergabe ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von zehn (10) Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland