Gymnasium Otto-Pankok-Schule - Malerarbeiten (Erweiterung) Referenznummer der Bekanntmachung: MH-REFERAT_VI-2022-6908
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gymnasium Otto-Pankok-Schule - Malerarbeiten (Erweiterung)
Die Ausschreibung umfasst alle notwendigen Leistungen der Malerarbeiten im Teilneubau/Anbau.
Die Ausschreibung umfasst alle notwendigen Leistungen für Maler-, Lackier- und
Bodenbeschichtungsarbeiten im Erweiterungsbau.
Hierzu gehören Bodenbeschichtungsarbeiten als Anstrich sowie im System (u.a. Epoxi) mit
Versiegelung, die Beschichtung von Stahltüren- und Zargen und die
Wand-/Stützen-/Deckenbeschichtung im gesamtem Ausbaubereich (Innenbereich) als fix und fertig
Leistung. Weiterhin sind durch den AN notwendige Maßnahmen für die Untergrundvorbehandlung und
zum Schutz angrenzender Flächen und Bauteile auszuführen.
Zu II.2.7):
Für die Maler- und Lackierarbeiten können grob folgende Termine benannt werden:
- Beginn Bauarbeiten ab ca. : März 2023 (± 3 Wochen in Abstimmung mit dem AG und den Vorarbeiten)
- geplante Fertigstellung bis: 10.08.2023, Vertragstermin
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gymnasium Otto-Pankok-Schule - Malerarbeiten (Erweiterung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wurde aufgehoben, da die Vergabeunterlagen grundsätzlich geändert werden müssen. Nach der Änderung wird die Ausschreibung umgehend neu veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.