Miete Multifunktionskopierer für Verwaltung und Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2278
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33098
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete Multifunktionskopierer für Verwaltung und Schulen
Mietvertrag über digitale Kopierer / Multifunktionsgeräte für den Verwaltungs- und Schulbereich der Stadt Paderborn, Anzahl Kopien / Drucke ca. 8,0 Mio jährlich.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Paderborn schreibt die Rahmenvereinbarung zur Anmietung von ca.
166 fabrikneuen, marktgetesteten, digitalen Multifunktionsgeräten (Farbdruck) verschiedener Leistungsklassen für die Verwaltung und für die Schulen der Stadt Paderborn aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Angebot ist eine Referenzliste aus den letzten drei Jahren von vergleichbaren Aufträgen mit ähnlichem Volumen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Teilnahme an der Angebotsöffnung ist nicht möglich, diese erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.