Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Neubau Pharmazeutisches Institut (AVZ II) - Inbetriebnahmemanagmenet Referenznummer der Bekanntmachung: 025-22-00459
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Neubau Pharmazeutisches Institut (AVZ II) - Inbetriebnahmemanagmenet
Inbetriebnahmemanagement-Konzept und dessen Umsetzung
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn - Pharmazeutisches Institut AVZ II An der Immenburg 4 53121 Bonn
Der Neubau des Pharmazeutischen Instituts der Universität Bonn am Campus Endenich ist ein Ersatzbau für den Altbau des Pharmazeutischen Instituts aus den 70er Jahren am gleichen Standort, der von den dortigen Fachgruppen genutzt wird.
Mit dem Neubau des Pharmazeutischen Instituts für die Universität Bonn am Campus Endenich sollen S1 und S2 Laboren und Praktikumsräumen zur pharmazeutischen Forschung und Lehre, sowie Büros, Hörsälen, Seminarräumen und einer Cafeteria mit einer Nutzungsfläche (NUF 1-6) von 6.895 qm für rund 400 Studierende und 130 Mitarbeiter geschaffen werden.
Die Laborflächen des Instituts sollen dabei so geplant werden, dass sie möglichst flexibel nutzbar sind. Flächen und Geräte sollen nach Möglichkeit fakultätsübergreifend genutzt werden. Dabei differieren die Anforderungen der jeweiligen Arbeitskreise an die Laborflächen stark.
Daher sollten sich innerhalb der Fachgruppe durch die Neuordnung der Flächen in einem Gebäude Synergieeffekte in der Nutzung von Geräten und Infrastruktur ergeben. Dies gilt insbesondere für die Praktikumsräume, die zentrale Chemikalienversorgung und die zentrale Analytik.
Auch zentrale Bereiche, wie Seminarräume und Hörsäle, sollen gemeinsam nutzbar sein.
Gleichwohl sollen die Labor- und Büroräume der Arbeitskreise jeweils in sich abgeschlossen geplant werden.
Im Jahre 2008 wurde an der Universität Bonn das Pharma-Zentrum gegründet, ein Forschungszentrum für innovative Arzneistoffe und Pharmakotherapie, an dem mehr als 20 Arbeitsgruppen aus Medizin und Pharmazie beteiligt sind und das der Durchführung interdisziplinärer Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf dem Gebiet der Pharmaforschung dient.
Daher ist der Neubau von wesentlicher Bedeutung für Forschung und Lehre und den Standort der Universität Bonn.
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Einarbeitung, Erstellung der Grundlagen und Planung, Durchführung und Abschluss zum Inbetriebnahmemanagement.
Der Auftraggeber beabsichtigt höchstens 6 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr als 6 Bewerber geeignet sein, wird der Auftraggeber gemäß § 51 Abs. 3 VgV von der Möglichkeit zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, Gebrauch machen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt dabei anhand folgender Kriterien:
- Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: insgesamt 20 %
- Referenzen Inbetriebnahmemanagement: insgesamt 60 %
- Anzahl Beschäftigte für die entsprechenden Dienstleistungen im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: insgesamt 20 %
Details und Unterkriterien zur Bewertung siehe veröffentlichte Bewertungsmatrix.
Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600.
Direkt beauftragt werden folgende Leistungen:
Stufe 1 - Planung
Der Abruf der Stufe 2 - Durchführung erfolgt (stufenweise) zu einem späteren Zeitpunkt.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung des Architekten, Beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden (§75 VgV).
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Rechtskräftig unterschriebener Teilnahmeantrag
Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen
Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
in der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 1.500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Anlage 7: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (01.09.2017 - 31.08.2022) erbracht wurden.
Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
Anlage 9: Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden.
1. Drei Referenzen für Planung Inbetriebnahmemanagement davon mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 300 - 500 über 20 Mio. Euro brutto.
2. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung.
3. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
Siehe Ziffer III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Bei Nichtvorliegen des Teilnahmenantrags erfolgt der Ausschluss.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei
fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
Bewerberfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
5. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister
Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von
30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.
Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt auf der nächsten Seite zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYLN5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de