Vergabe Sicherheitsdienstleistung (Bewachung Landschaftspark Duisburg) Referenznummer der Bekanntmachung: DKH GmbH 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duisburgkontor.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Sicherheitsdienstleistung (Bewachung Landschaftspark Duisburg)
Beim Landschaftspark Duisburg handelt es sich um einen jederzeit zugänglichen Park mit ca. 1,1 Mio. Besuchern im Jahr und einer Vielzahl von Veranstaltungen. Zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden ist das Ziel dieser Ausschreibung die Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen für einen 24-stündigen Sicherheits- und Wachschutz an allen Tagen im Jahr für den Landschaftspark Duisburg für einen Zeitraum von insgesamt 4 Jahren. Das Sicherheitspersonal muss an allen Tagen im Jahr 24-stündig vor Ort präsent und ansprechbar sein.
Weitgergehende Informationen lassen sich der kostenfrei abrufbaren Leistungsbeschreibung entnehmen.
Landschaftspark Duisburg Emscherstraße 71 47137 Duisburg (Meiderich)
Der Landschaftspark ist ein öffentlich zugänglicher Park, der sich am Autobahnkreuz Duisburg-Nord zwischen den Stadtteilen Meiderich, Hamborn und Neumühl über eine Gesamtfläche von ca. 180 ha erstreckt. Seit 1994 wird das ehemalige Thyssen-Hochofenwerk in neuer Form genutzt.
Die denkmalgeschützten Hochofen- und Nebenanlagen sowie der Gebäudebestand dienen heute u.a. als
- Versammlungsstätten für Konzerte, Firmenveranstaltungen und Festivals,
- Verwaltungsgebäude mit überwiegender Büronutzung,
- Hotel- und Gaststättenbetriebe,
- Werkstätten,
- Seminargebäude,
- öffentlich begehbare Hochofenanlagen sowie für
- Sondernutzungen (Klettergarten, Tauchreviere, Vereinsheime etc.).
Die Grünflächen mit ihren besonders gestalteten Gärten werden im Wesentlichen als Naherholungsgebiet und zur Freizeitgestaltung genutzt. Hinzu kommen veranstaltungs- und parkplatzgenutzte Freiflächen sowie Spielplätze und Kleingartenanlagen.
Zu den insoweit anfallenden Sicherheitsleistungen für das Objekt Landschaftspark gehören u.a.
- die Besetzung des Pförtnerhauses,
- die Auskunftserteilung,
- die Ein- und Ausfahrtkontrolle,
- die Annahme von Post- und Kuriersendungen,
- Schließ- und Revierkontrollen,
- die Dokumentation / Informations- und Meldepflicht,
- Ausgabe/Rücknahme von Schlüsseln und Akkreditierungen,
- das Abweisen und Entfernen unbefugter Personen,
- Notfallmaßnahmen,
- Interventionsmaßnahmen.
Weitergehende Informationen lassen sich der kostenlos abrufbaren Leistungsbeschreibung entnehmen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (vgl. § 51 Abs. 1 VgV), erfolgt entsprechend nachstehender Vorgaben und Kriterien: Es werden fünf Unternehmen aufgefordert.
Sollten mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, die allesamt die Eignungsanforderungen sowie sonstigen Voraussetzungen und Mindeststandards erfüllen, werden diejenigen 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den von ihnen mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzangaben über eine besonders große Erfahrung mit der Bewältigung von Aufgaben möglichst gleicher Art und Größenordnung haben. Zu diesem Zweck werden nur die Referenzen aus den letzten 5 Jahren (seit 07/2017) betrachtet, welche Wach- und Sicherheitsdienstleistungen betreffen und jeweils sämtliche folgende Kriterien erfüllen:
- Referenz muss mind. 12-stündige Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Gegenstand haben.
- Referenz muss die Bewachung eines jedermann zugänglichen offenen Geländes bzw. eines jedermann zugänglichen eingefriedeten Geländes (z.B. Flughafen) zum Gegenstand haben.
- Die Wach- und Sicherheitsdienstleistungen müssen über einen Zeitraum von mindestens 1,0 Jahr am Stück erbracht worden sein, wobei es ausreicht, dass ein Teil der Leistung noch 07/2017 oder später erbracht wurde bzw. wird.
Die Referenzen werden im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen wie folgt bepunktet:
a) Fläche des zu bewachenden Geländes
- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 120 ha = 3 Punkte;
- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 80 bis max. 120 ha = 2 Punkte
- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 40 ha bis max 80 ha = 1 Punkt
- Größe der zu bewachenden Fläche bis max. 40 ha = 0 Punkte
b) Verpflichtende Streifen- und Rundgänge
- 2 oder mehr verpflichtende Streifen- und Rundgänge je Schicht = 2 Punkte
- 1 verpflichtender Streifen- und Rundgänge je Schicht = 1 Punkt
- Kein verpflichtender Streifen- und Rundgänge je Schicht = 0 Punkte
c) Zusammensetzung des Besucherklientels
- Sowohl internationales als auch touristisches Klientel = 2 Punkte
- Entweder internationales oder touristisches Klientel = 1 Punkt
- Weder internationales noch touristisches Klientel = 0 Punkte
d) Dauer des Referenzauftrags (Ausführungszeitraum - Wie lange ist der Bieter im Rahmen der angegebenen Referenz für den Referenzgeber ununterbrochen tätig (gewesen)?)
- mehr als 10 Jahre = 4 Punkte
- mehr als 6 bis maximal 10 Jahre = 3 Punkte
- mehr als 5 bis maximal 6 Jahre = 2 Punkte
- mehr als 4 bis maximal 5 Jahre = 1 Punkt
- bis maximal 4 Jahre = 0 Punkte
e) Anzahl der über das Alltagsgeschehen hinausgehenden Veranstaltungen bzw. Sonderaktionen in dem zu bewachenden Objekt im Jahresdurchschnitt während des Ausführungszeitraums
- mehr als 50 Stück = 3 Punkte
- 11 - 50 Stück = 2 Punkte
- 1 - 10 Stück = 1 Punkt
- Keine = 0 Punkte
(Der Auftraggeber behält sich vor, sich vom Bieter die einzelnen Veranstaltungen auf gesondertes Verlangen benennen zu lassen.)
Insgesamt können bei Addition der unter lit. a) - e) genannten Kriterien maximal 14 Punkte je Referenz erreicht werden. Es werden nur die max. fünf Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt und deren Punkte addiert. Insgesamt können folglich maximal 5 x 14 Punkte = 70 Punkte erreicht werden. Bewertet werden auch die Referenzen, die zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenzlage gem. Ziff. III 1.3) der Auftragsbekanntmachung genannt werden. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl.
Bei Punktgleichheit kommt es auf die höhere Punktzahl beim Kriterium "Dauer des Referenzauftrags (Ausführungszeitraum)" an. Sollte auch dort Punktgleichheit bestehen, entscheidet die höhere Punktzahl beim Kriterium "Anzahl der über das Alltagsgeschehen hinausgehenden Veranstaltungen bzw. Sonderaktionen in dem zu bewachenden Objekt im Jahresdurchschnitt während des Ausführungszeitraums". Besteht auch hier Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrags folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Unternehmensdarstellung / Firmenprofil;
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
3) Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG;
4) Erklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) 833/2014;
5) Angaben zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Institution sowie Einreichung der Kopie eines gültigen Nachweises über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (oder vergleichbar).
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
1) Angaben zum Umsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
2) Vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Bescheinigung darf im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate sein. Alternativ kann für den Fall, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags noch nicht vorliegt, eine vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Bescheinigung darüber eingereicht werden, dass das Versicherungsunternehmen im Falle der Bezuschlagung bereit ist, eine entsprechende Versicherung in der notwendigen Höhe abzuschließen.
Zu 1): Der Netto-Gesamtumsatz muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 750.000 EUR (netto) betragen haben.
Zu 2): Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Risiken und Deckungssummen - jeweils zweifach maximiert pro Jahr - abdecken:
- Personenschäden: 3.000.000 EUR
- Sachschäden: 500.000 EUR
- Abhandenkommen beweglicher Sachen: 100.000 EUR
- Vermögensschäden: 50.000 EUR
- Abhandenkommen überlassener Schlüssel der Schließanlage / GHS: 150.000 EUR
- Vermögensschaden durch Verletzung des Datenschutzes: 50.000 EUR
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1) Angabe der Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren (2019, 2020 und 2021) jahresdurchschnittlich sowie aktuell festen Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitstellen);
2) Angaben zu erbrachten Leistungen vergleichbarer Art mit Angaben zum Namen des Referenzauftrags; zum Auftragnehmer, der die Leistung erbracht hat; zum Auftraggeber nebst Anschrift, Abteilung und Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mailadresse; dazu, ob die Referenz Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Gegenstand hat; zum Umfang der Stunden pro Tag, an denen der Wach- und Sicherheitsschutz zu erbringen war; dazu, ob die Referenz die Bewachung eines jedermann zugänglichen offenen Geländes bzw. eines jedermann zugänglichen eingefriedeten Geländes (z.B. Flughafen) zum Gegenstand hat; zum Ausführungszeitraum; zur Fläche des zu bewachenden Geländes in ha; dazu, ob im Rahmen der Referenzleistung verpflichtend Streifen- und Rundgänge zu erbringen waren und wenn ja, wie viele; zur Zusammensetzung des Besucherklientels in Bezug auf Internationalität und touristisches Klientel; zur Anzahl des über das Alltagsgeschehen hinausgehenden Veranstaltungen bzw. Sonderaktionen in dem zu bewachenden Objekt im Jahresdurchschnitt während des Ausführungszeitraums; kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen.
[Der Auftraggeber behält sich vor, die im Rahmen der Referenzangaben gemachten Angaben durch Nachfragen beim jeweiligen Referenzgeber bzw. dem entsprechend genannten Ansprechpartner zu überprüfen.]
3) Von einer externen Zertifizierungsstelle ausgestellte, gültige Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung. (Kopie der Zertifizierung ausreichend);
4) Von einer externen Zertifizierungsstelle ausgestellte, gültige Zertifizierung nach DIN 77200-2:2020-07 ("Sicherungsdienstleistungen - Teil 2: Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche") oder gleichwertige Zertifizierung. (Kopie der Zertifizierung ausreichend);
5) Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO: Ist der Bewerber eine rechtsfähige juristische Person, muss diese über eine gültige Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO verfügen und dem Teilnahmeantrag eine Kopie der Erlaubnis beifügen. Ist der Bewerber hingegen eine nichtrechtsfähige Personengesellschaft müssen alle Gesellschafter mit Geschäftsführungsbefugnis über eine gültige Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO verfügen und dem Teilnahmeantrag Kopien sämtlicher dieser Erlaubnisse beifügen.
Zu 2): Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen einreichen, die jeweils sämtliche der folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen:
- Referenz muss 24-stündige Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Gegenstand haben;
- Referenz muss die Bewachung eines jedermann zugänglichen offenen Geländes bzw. eines jedermann zugänglichen eingefriedeten Geländes (z.B. Flughafen) zum Gegenstand haben;
- die Wach- und Sicherheitsdienstleistungen müssen über einen Zeitraum von mindestens 1,5 Jahren am Stück erbracht worden sein;
- Referenzleistung muss spätestens seit 07/2017 erbracht worden sein. Dabei reicht es aus, wenn ein Teil des mindestens anderthalbjährigen Gesamtzeitraums der Leistungserbringung seit 07/2017 erbracht worden ist.
Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.
Zu 3): Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss über eine von einer externen Zertifizierungsstelle ausgestellte, gültige Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung verfügen. (Kopie der Zertifizierung ausreichend)
Zu 4): Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss über eine von einer externen Zertifizierungsstelle ausgestellte, gültige Zertifizierung nach DIN 77200-2:2020-07 ("Sicherungsdienstleistungen - Teil 2: Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für beson-dere Leistungsbereiche") oder gleichwertige Zertifizierung verfügen. (Kopie der Zertifizierung ausreichend).
Zu 5): Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO: Ist der Bewerber eine rechtsfähige juristische Person, muss diese über eine gültige Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO verfügen und dem Teilnahmeantrag eine Kopie der Erlaubnis beifügen. Ist der Bewerber hingegen eine nichtrechtsfähige Personengesellschaft müssen alle Gesellschafter mit Geschäftsführungsbefugnis über eine gültige Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO verfügen und dem Teilnahmeantrag Kopien sämtlicher dieser Erlaubnisse beifügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren; hierzu wird eine Registrierung empfohlen.
3) Für die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten sind die bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o.g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Teilnahmeanträge/Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6DZS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.