HWK_DO_TWP Referenznummer der Bekanntmachung: Handwerkskammer Dortmund - Fachplanung Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-do.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWK_DO_TWP
Die Handwerkskammer Dortmund beabsichtigt umfangreiche Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen, um die größtenteils in die Jahre gekommenen Bildungszentren Ardeystraße und Hansemann zukunftsfähig zu gestalten.
Das Bildungszentrum teilt sich auf zwei Standorte auf, wird aber als ein ganzheitliches Vorhaben gesehen. Der Standort der Ardeystraße erstreckt sich aktuell über fünf Gebäude. Ergänzt werden diese u. a. um zwei weitere Gebäude am Standortort Hansemann.
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens ist die hierzu erforderliche Leistung der
- "Fachplanung Tragwerksplanung" gem. § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 der HOAI 2021 in den LPH 1 - 6 inkl. Besonderer Leistungen
Handwerkskammer Dortmund Ardeystraße 93 44139 Dortmund
Im Rahmen dieser Maßnahme sollen zusätzlich zu den umfangreichen Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen auch geeignete Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dadurch sollen, falls organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll, affine Fachbereiche zusammengelegt werden, um Prozessoptimierungen und somit Synergieeffekte zu erzielen.
Im Rahmen der Projektvorbereitung wurde durch die Handwerkskammer Dortmund das Büro "Projekt & Planungsbüro" mit der Erstellung eines Gutachtens zur Bedarfsermittlung und Umsetzungsfähigkeit der Maßnahmen beauftragt. Das Gutachten kann der Anlage 08 entnommen werden.
Das vg. Bedarfsgutachten sowie die Modernisierungsmaßnahme berücksichtigt die Häuser 1 - 4 des Bildungszentrums an der Ardeystraße. Haus A wird aufgrund der Verwaltungstätigkeiten in diesem Gebäude im Bedarfsgutachten und aufgrund des baulichen Zustands in der Modernisierungsmaßnahme nicht berücksichtigt. Ebenfalls ist das Haus 2 - trotz Erfassung in dem Gutachten - nicht Bestandteil dieses Verfahrens und wird daher nachfolgend nicht weiter aufgeführt. Haus A und Haus 2 werden verwaltungstechnisch genutzt und nicht relevant für die geförderte Neubau- und Modernisierungsmaßnahme der Bildungsgebäude.
Ergänzt werden die Gebäude der Ardeystraße um Haus 5 und 7 am Standort Hansemann an der Barbarastraße 7, welche ebenfalls im Gutachten bewertet wurden. Bei diesen beiden Gebäuden handelt es sich um die "Zweiradhalle" (Haus 5) und die "Bauhalle" (Haus 7). Das Haus 5 wird gem. Gutachten nicht weiter betrachtet und ist aufgrund des vorliegenden Denkmalschutzes nicht Bestandteil dieses Verfahrens.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise wie folgt:
1. Stufe: LPH 1 bis 4
2. Stufe: LPH 5 bis 6
Die Besonderen Leistungen, welche in Anlage 04 abgefragt werden, können als optionale Leistungen durch den Auftraggeber abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese gem. den in der Allgemeinen Vergabeunterlagen benannten Fristen an die dort aufgeführte Kontaktstelle gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Eine Beantwortung der Rückfragen erfolgt parallel an alle interessierten Bieter über diese Plattform. Die Bieter sind angehalten, sich eigenmächtig über ggf. dort bekannt gemachte Antworten auf Bieterfragen zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR6Y0F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.