Universitätsklinikum Münster - Brandschutzsanierung Zentralklinikum - Gebäudeteil A+D - Objektplanung LP 6-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 3800_15_606-P71
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Brandschutzsanierung Zentralklinikum - Gebäudeteil A+D - Objektplanung LP 6-8
Objektplanung mit den Leistungsphasen 6-8 für die Brandschutzsanierung Zentralklinikum Gebäudeteil A+D im Universitätsklinikum Münster
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Das Universitätsklinikum Münster setzt im Zentralklinikum, Bauteil A und Bauteil D eine umfas-sende Kernsanierung um. Die bestehende, 40 Jahre alte, technische Infrastruktur sowohl in den Nutzgeschossen als auch in den Installationsgeschossen wird erneuert. Nach der Fertigstellung der Erweiterung des Bestandes, des Interdisziplinären Erweiterungsbaus (IEZ), erfolgt die Sanierung des Gebäudeteils A/D. Die Sanierung der Gebäudeteile A/D startet mit der Asbestsanierung, welche durch die UKM IM GmbH betreut und koordiniert wird, inklusive der vorab notwendigen Freischaltung der Medien als Vorbereitung dieser.
Mit der Planung der Fassade für den Anbau "IEZ" wurde die bestehende Struktur der Fassade des Gebäudeteils A/D untersucht. Die Fassade des Bauteils wird dem Erscheinungsbild des IEZ angepasst.
Mit dieser Ausschreibung sollen die Objetkplanungsleistungen mit den Leistungsphasen 6 - 8 beauftragt werden.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise/optional und steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Fördermittelzuweisung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYV2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.