Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: IBBW - EU 6/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tcilaw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen
Gegenstand ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen zur Beratung und operativen Unterstützung des Auftraggebers bei der Erfüllung der Aufgaben des IBBW, insbesondere bei der Betreuung von IT-Fachverfahren, die vom IBBW entwickelt, betrieben, gepflegt oder in sonstiger Weise IT-seitig betreut werden.
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Str. 142 70191 Stuttgart
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen zur Beratung und operativen Unterstützung des Auftraggebers bei der Erfüllung der Aufgaben des IBBW, insbesondere bei der Betreuung von IT-Fachverfahren, die vom IBBW entwickelt, betrieben, gepflegt oder in sonstiger Weise IT-seitig betreut werden.
Der ausgeschriebene Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. Ein Anspruch auf Erteilung von Leistungsabrufen/Einzelaufträgen (Einzelabrufe) durch den Auftraggeber besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Soweit bei Ablauf des Rahmenvertrages in konkreten Projekten des Auftraggebers konkrete Mitarbeiter des Auftragnehmers eingesetzt sind, kann der Auftraggeber diese konkreten Mitarbeiter auch nach Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit bis zum Ende des jeweiligen Projektes zu den Bedingungen des Rahmenvertrages weiter mit einem Einzelabruf abrufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6DJ0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unter-nehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.