Verwertung Papier, Pappe und Kartonage Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0323
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung Papier, Pappe und Kartonage
Verwertung von Papier, Pappe und Kartonage
Es wird für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 die Verwertung (Umschlagen, Sortieren, Bereitstellen, Vermarkten) von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) aus der kommunalen Sammlung neu vergeben. Der Vertrag enthält eine jährliche Verlängerungsoption.
Die Stadt Detmold ist für die Verwertung der eingesammelten PPK-Mengen im gesamten Stadtgebiet Detmold zuständig. Das betrifft sowohl die kommunalen PPK-Mengen (zeitlich unbegrenzt), als auch den Verpackungsanteil am PPK. Der Auftragnehmer (AN) benennt einen Umschlagplatz auf dem Stadtgebiet Detmold an dem die PPK-Mengen durch den AG angeliefert werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PreZero Service Westfalen GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Porta Westfalica
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYD5M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.