D.LIVE - Umbauleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: D.LIVE - Umbauleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://d-live.de/
Abschnitt II: Gegenstand
D.LIVE - Umbauleistungen
Die Auftraggeberin betreibt verschiedene Versammlungsstätten in Düsseldorf; die MERKUR SPIELAREANA (MSA) und das Sommerkino betreibt D.Live GmbH und Co.KG im eigenen Namen, die Mitsubishi Electric Halle (MEH) sowie den PSD BANK DOME (DOME) und das Castello betreibt sie für die Landeshauptstadt Düsseldorf (Betrieb gewerblicher Art Amt 52). Für Veranstaltungen bedarf es in den genannten Veranstaltungsstätten des spezifischen Umbaus der Hallenkonfigurationen in Bezug auf die Errichtung von Szenenflächen, der Montage oder der Demontage von Einbauten wie Tribünen, Bodenabdeckungen oder ähnlichem.
Gesucht wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Auftragnehmerin, die auf solche temporären Umbauten spezialisiert ist und den Auf- bzw. Abbau von beweglichen Gütern wie Tribünenanlagen, Bestuhlungen, Garderobeneinrichtungen, Tischen, Szenenflächen, Spielbanden und ähnlichem, der Versammlungsstätte spezifisch zuzuordnenden Einrichtungen übernimmt.
Der Vertrag gilt für die Dauer von 3 Jahren ab Inkrafttreten und verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.
Düsseldorf
siehe Kurzbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederkrüchten
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41372
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6DXK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.