zeoS4 E-Carsharing Betrieb in der Wirtschaftsregion Bruchsal
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 138-394619)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfg-bruchsal.de
Abschnitt II: Gegenstand
zeoS4 E-Carsharing Betrieb in der Wirtschaftsregion Bruchsal
Das Projekt „zeoS4“ setzt auf dem bestehenden E-Carsharingdienst „zeozweifrei unterwegs” auf, der in 14 Kommunen in der Wirtschaftsregion Bruchsal bereits in Betrieb ist: Bad Schönborn, Bretten, Bruchsal, Dettenheim, Forst, Gondelsheim, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Kronau, Östringen, Ubstadt-Weiher, Sulzfeld und Zaisenhausen. Bereits mit dem laufenden Projekt „zeozweifrei unterwegs“ wurden im Jahr 2016 kombinierte Elektromobilitäts- und Carsharingstationen flächendeckend in den beteiligten Kommunen eingerichtet. E-Carsharing ergänzt dort seither die bestehende Verkehrsinfrastruktur für die Menschen vor Ort und setzt Anreize, dass Wenigfahrer auf ein eigenes Fahrzeug verzichten und mit dem Projekt eine umweltfreundliche und kostengünstige Mobilitätsalternative erhalten. Mit dem neuen Förderprojekt „zeoS4“ soll das bestehende E-Carsharingssystem nun weiter ausgebaut und auch der Carsharingbetrieb in einem offenen Verfahren neu ausgeschrieben werden. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein E-Carsharingbetreiber für das Gesamtsystem gesucht Die Ausschreibung des E-Carsharing Betriebs inkl. der Bestandsfahrzeuge erfolgt über die Regionale Wirtschaftsförderung Bruchsal GmbH. Die WFG ist ausschreibende Stelle. Sie wird dabei unterstützt von der Vergabestelle der Stadt Bruchsal, über die das Verfahren abgewickelt wird. Auftraggeber und somit Vertragspartner werden jeweils die in den Anlagen aufgeführten Kommunen und Unternehmen (siehe Anlage 1 Stationsliste).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Folgende Informationen in oben genanntem Abschnitt müssen korrigiert werden:
Bestandsstationen Weiterbetrieb von 43 bereits bestehenden Stationen (inkl. der 6 Modernisierungsstationen) mit den dazugehörigen Bestandsfahrzeugen; ggf. können die Carsharingkomponenten in den Fahrzeugen ausgetauscht werden;
die Übernahme dieser Stationen kann frühestens am 01.10.2022 erfolgen und muss bis spätestens zum 01.01.2023 abgeschlossen sein;
sowie 1. Abgeschlossene Übernahme der 43 Bestandsstationen inkl. der 6 Modernisie-rungsstationen (letztere zunächst noch mit den „alten" Fahrzeugen) - frühestens zum 01.10.2022 und spätestens zum 01.01.2023;
Bestandsstationen Weiterbetrieb von 37 bereits bestehenden Stationen mit den dazugehörigen Bestandsfahrzeugen; ggf. können die Carsharingkomponenten in den Fahrzeugen ausgetauscht werden;
die Übernahme dieser Stationen kann frühestens am 01.11.2022 erfolgen und muss bis spätestens zum 01.02.2023 abgeschlossen sein; dabei ist zu berücksichtigen, dass zwischen der Inbetriebnahme des ersten und des letzten Fahrzeuges höchstens ein Zeitraum von 4 Wochen liegen darf.
sowie Abgeschlossene Übernahme der 43 Bestandsstationen inkl. der 6 Modernisierungsstationen (letztere zunächst noch mit den „alten“ Fahrzeugen) - frühestens zum 01.11.2022 und spätestens zum 01.02.2023; dabei ist zu berücksichtigen, dass zwischen der Inbetriebnahme des ersten und des letzten Fahrzeuges höchstens ein Zeitraum von 4 Wochen liegen darf.
Alle anderen Informationen im oben genanntem Abschnitt bleiben bestehen.